13298/J XXV. GP
Eingelangt am 07.06.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Aufnahme von Opfern der Heilpädagogischen Abteilung des LKH Klagenfurt in den Kreis der Begünstigten des Heimopferrentengesetzes
Folgender Brief erreichte die Parlamentsfraktionen:
Sehr geehrte Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures ,
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Mag. Christian Kern!
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Kärnten wurde 2013 mit den Aufgaben der Opferschutzstelle für ehemalige Heimkinder in Kärnten und PatientInnen der heilpädagogischen Abteilung des LKH Klagenfurt betraut. Zudem wurde die KiJA Kärnten Geschäftsstelle der unabhängigen Opferschutzkommission des Landes Kärnten.
In dieser Funktion haben wir mit weit über 100 Betroffenen gesprochen, die in ihrer Kindheit und Jugend Patienten und Patientinnen des ehemaligen Primars der Heilpädagogischen Abteilung des LKH Klagenfurt Dr. Franz Wurst waren.
Dieser Arzt hat über Kärnten hinaus großes Aufsehen erregt, weil er 2002 seine Ehefrau durch einen Patensohn ermorden ließ. Im Zuge des Strafverfahrens, das 2003 mit einer Verurteilung des ehemaligen Kinderarztes und Kinderpsychiaters wegen Mordes an seiner Frau und mehrfachen sexuellen Missbrauchs endete, kam zu Tage, dass Primarius Wurst offensichtlich unzählige Kinder und Jugendliche, die ihm seit den 60er Jahren bis zu seiner Pensionierung 1986 an seiner Station vorgestellt und von ihm diagnostiziert beziehungsweise behandelt wurden, sexuell missbrauchte.
Etliche Betroffene meldeten sich bereits 2003 im Zuge des Strafverfahrens, vielen war es erst Jahre später möglich, über ihre qualvollen Erfahrungen mit Dr. Wurst zu sprechen und sich bei der Opferschutzstelle zu melden. Wir gehen davon aus, dass es nach wie vor eine große Dunkelziffer ehemaliger „Wurst-Opfer“ gibt.
Auch aus Tirol (Novak-Vogel) und aus Wien (Rosenhügel) ist hinreichend dokumentiert und aus unzähligen Opferschutzfällen bekannt, was Kinder und Jugendliche in diesen Krankenanstalten an diversen Gewaltübergriffen erleben und erdulden mussten.
Umso bedauerlicher ist es nunmehr, dass nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf diese Betroffenengruppe nicht erfasst wird und somit keine Möglichkeit hat, unter den Voraussetzungen des Heimopferrentengesetzes eine Rente zu bekommen.
Ich ersuche daher im Namen der Betroffenen, den Adressatenkreis nachzujustieren und auch Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend Gewalt in Rahmen einer stationären oder ambulanten Begutachtung bzw. Behandlung in einer Krankenanstalt erlitten haben, darin aufzunehmen.
In der Hoffnung, dass auch diesen Personen bereits ab 1.7.2017 ein Anspruch auf Rentenzahlungen nach dem Heimopferrentengesetz - HOG gewährt wird,
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Mag. Astrid Liebhauser
Kinder- und Jugendanwältin
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage