13298/J XXV. GP

Eingelangt am 07.06.2017
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend  Aufnahme von Opfern der Heilpädagogischen Abteilung des LKH Klagenfurt in den Kreis der Begünstigten des Heimopferrentengesetzes

 

Folgender Brief erreichte die Parlamentsfraktionen:

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures ,

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Mag. Christian Kern!

 

 

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Kärnten wurde 2013 mit den Aufgaben der Opferschutzstelle für ehemalige Heimkinder in Kärnten und PatientInnen der heilpädagogischen Abteilung des LKH Klagenfurt betraut. Zudem wurde die KiJA Kärnten Geschäftsstelle der unabhängigen Opferschutzkommission des Landes Kärnten.

In dieser Funktion haben wir mit weit über  100 Betroffenen gesprochen, die in ihrer Kindheit und Jugend Patienten und Patientinnen des ehemaligen Primars der Heilpädagogischen Abteilung des LKH Klagenfurt Dr. Franz Wurst waren.

 

Dieser Arzt hat über Kärnten hinaus großes Aufsehen erregt, weil er 2002 seine Ehefrau durch einen Patensohn ermorden ließ. Im Zuge des Strafverfahrens, das 2003 mit einer Verurteilung des ehemaligen Kinderarztes und Kinderpsychiaters wegen Mordes an seiner Frau und mehrfachen sexuellen Missbrauchs endete, kam zu Tage, dass Primarius Wurst offensichtlich unzählige Kinder und Jugendliche, die ihm seit den 60er Jahren bis zu seiner Pensionierung 1986 an seiner Station vorgestellt und von ihm diagnostiziert beziehungsweise behandelt wurden, sexuell missbrauchte.

 

Etliche Betroffene meldeten sich bereits 2003 im Zuge des Strafverfahrens, vielen war es erst Jahre später möglich, über ihre qualvollen Erfahrungen mit Dr. Wurst zu sprechen und sich bei der Opferschutzstelle zu melden. Wir gehen davon aus, dass es nach wie vor eine große Dunkelziffer ehemaliger „Wurst-Opfer“ gibt.

Auch aus Tirol (Novak-Vogel) und aus Wien (Rosenhügel) ist hinreichend dokumentiert und aus unzähligen Opferschutzfällen bekannt, was Kinder und Jugendliche in diesen Krankenanstalten an diversen Gewaltübergriffen erleben und erdulden mussten.

Umso bedauerlicher ist es nunmehr, dass nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf diese Betroffenengruppe nicht erfasst wird und somit keine Möglichkeit hat, unter den Voraussetzungen des Heimopferrentengesetzes eine Rente zu bekommen.

 

Ich ersuche daher im Namen der Betroffenen, den Adressatenkreis nachzujustieren und auch Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend Gewalt in Rahmen einer stationären oder ambulanten Begutachtung bzw. Behandlung in einer Krankenanstalt erlitten haben, darin aufzunehmen.

 

In der Hoffnung, dass auch diesen Personen bereits ab 1.7.2017 ein Anspruch auf Rentenzahlungen nach dem Heimopferrentengesetz - HOG gewährt wird,

verbleibe ich

 

mit freundlichen Grüßen,

 

Mag. Astrid Liebhauser

Kinder- und Jugendanwältin

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 

Anfrage

 

  1. Verfügt das Sozialministerium über Zahlenmaterial betreffend der Opfer aus dem Kreis der Kinder und in Heilpädagogischen Abteilungen?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch Opfer aus dem Kreis der Kinder und Jugendlichen in Heilpädagogischen Abteilungen eine Entschädigung entsprechend jener im Heimopferrentengesetz erhalten?
  3. Werden Sie diesbezüglich mit den Ländern und dem Gesundheitsministerium Verhandlungen aufnehmen?
  4. Wenn ja, wann und mit welcher Zeitagenda?