13300/J XXV. GP
Eingelangt am 07.06.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend psychosoziale Prozessbegleitung
Eine Zusammenschau der Anfragebeantwortungen 10077/AB (vom 22.2.2012), 13208/AB (vom 20.2.2013) und 4277/AB (vom 28.5.2015) ergibt das folgende Bild:
Fälle mit psychosozialer Prozessbegleitung – Zivil
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
BG Mödling |
0 |
22 |
50 |
50 |
BG Eisenstadt |
2 |
5 |
131 |
290 |
Ergebnis Wien |
84 |
124 |
90 |
117 |
Gesamtergebnis Österreich |
360 |
944 |
490 |
717 |
Das BG Eisenstadt gewährte im Jahr 2014 fast dreimal so oft psychosoziale Prozessbegleitung, wie sämtliche Wiener Gerichte (BG und LG ZRS) gemeinsam. Im gleichen Jahr gab es im Sprengel des BG Mödling etwa halb so viele Fälle mit psychosozialer Prozessbegleitung wie in ganz Wien.
Insgesamt betrachtet sind fast die Hälfte der in Österreich in Zivilverfahren gewährten psychosozialen Prozessbegleitungen auf diese beiden Bezirksgerichte zurückzuführen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
1. In wie vielen Fällen wurde, aufgeschlüsselt nach Straf- und Zivilverfahren, in den Jahren 2015 und 2016 psychosoziale Prozessbegleitung gewährt?
2. Welche Kosten ergaben sich durch psychosoziale Prozessbegleitungen in den Jahren 2011 bis einschließlich 2016 (ersucht wird um Aufschlüsselung nach Jahren)?
3. Welche Einrichtungen waren die Empfänger der finanziellen Mittel?
4. Wie erklärt sich die starke Zunahme der vom BG Mödling gewährten psychosozialen Prozessbegleitungen?
5. Wie viele der vom BG Mödling gewährten psychosozialen Prozessbegleitungen betreffen das Außerstreitverfahren (§ 7 Abs 1 AußStrG; ersucht wird um Aufschlüsselung nach den Jahren 2011 bis einschließlich 2016)?
6. Wie viele psychosoziale Prozessbegleitungen wurden vom BG Mödling unter Anwendung des § 73b ZPO gewährt (ersucht wird um Aufschlüsselung nach den Jahren 2011 bis einschließlich 2016)?
7. Welche Kosten sind durch die vom BG Mödling gewährten psychosozialen Prozessbegleitungen entstanden?
8. Welche konkreten Einrichtungen waren Empfänger der finanziellen Mittel?
9. Wie erklärt sich die starke Zunahme der vom BG Eisenstadt gewährten psychosozialen Prozessbegleitungen?
10. Wie viele der vom BG Eisenstadt gewährten psychosozialen Prozessbegleitungen betreffen das Außerstreitverfahren (§ 7 Abs 1 AußStrG; ersucht wird um Aufschlüsselung nach den Jahren 2011 bis einschließlich 2016)?
11. Wie viele psychosoziale Prozessbegleitungen wurden vom BG Eisenstadt unter Anwendung des § 73b ZPO gewährt (ersucht wird um Aufschlüsselung nach den Jahren 2011 bis einschließlich 2016)?
12. Welche Kosten sind durch die vom BG Eisenstadt gewährten psychosozialen Prozessbegleitungen entstanden?
13. Welche konkreten Einrichtungen waren Empfänger der finanziellen Mittel?