13301/J XXV. GP

Eingelangt am 07.06.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Bericht des Rechnungshofes Fonds und Stiftungen des Bundes – Gebarung BMASK mit Bezug auf den Sozial- und Weiterbildungsfonds       

 

Die Tageszeitung „Die Presse“ bzw. deren Internet-Ausgabe „diepresse.com“ berichtete am 7. April 2017 wie folgt:

 

RH: Bund agiert bei seinen Fonds und Stiftungen "konzeptlos"

Die Errichtung von Fonds und Stiftungen sind oft eine politische Entscheidung gewesen, ohne Kosten und Nutzen abzuwägen, kritisieren die Prüfer des Rechnungshofs.

Der Bund agiert bei seinen Fonds und Stiftungen "konzeptlos", das stellt der Rechnungshof (RH) in einem am Freitag veröffentlichten Bericht fest. So sei etwa die Errichtung von Fonds bzw. Stiftungen oft eine politische Entscheidung gewesen, ohne Kosten und Nutzen abzuwägen. Auch mangelnde Transparenz wird kritisiert.

Ziel der Prüfung von Sozialministerium, Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und Kanzleramt war es, Nutzen und Probleme zu beurteilen und Verbesserungspotenzial aufzuzeigen. Der RH konzentrierte sich dabei auf 58 Fonds und Stiftungen des Bundes mit einem Vermögen (Bilanzsummen, Anm.) von rund 6 Milliarden Euro und Verbindlichkeiten in der Höhe von rund 4,4 Milliarden Euro. Ein Konzept, in welchen Fällen der Bund Fonds bzw. Stiftungen für zweckmäßig hielt und welchen Einfluss er auf die Aufgabenerfüllung wollte, erkannten die Prüfer dabei nicht. Die überwiegende Zahl der Fonds und teilweise auch Stiftungen habe ihre Aufgaben nicht "aus eigenem" finanzieren können, sondern war auf Zuschüsse der öffentlichen Hand angewiesen.

Typische Nachteile" überwiegen

Im Bericht heißt es, dass die Erfüllung öffentlicher Aufgaben in der Rechtsform von Fonds und Stiftungen nur in spezifischen Konstellationen sinnvoll ist, vor allem dann, wenn mehrere Geldgeber eine Aufgabe gemeinsam finanzieren und entscheiden sollen. Für mehr als die Hälfte der beispielhaft analysierten Fonds und Stiftungen bestanden dabei Zweifel an der Zweckmäßigkeit der Einrichtung oder der Aufgabenabwicklung. Bei diesen überwogen die "typischen Nachteile" wie etwa der tendenzielle Mangel an Transparenz und budgetärer Flexibilität.

Als Beispiel wurde etwa der von 1908 von Kaiser Franz Josef I. eingerichtete Jubiläumsfonds genannt. Dieser sollte die Errichtung von Werkstättengebäuden und Volkswohnungen für Gewerbetreibende in Wien ermöglichen. Obwohl der ursprüngliche Fondszweck inzwischen an Bedeutung verlor, wurden weiterhin intransparent Wohnungen und Werkstätten vergeben. Der RH empfiehlt daher dem Wirtschaftsministerium und der Stadt Wien, diesen eventuell aufzulösen.

Kritisiert wurde vom RH auch, dass die Errichtung von Fonds und Stiftungen vielfach eine politische Entscheidung ist, Kosten und Nutzen hingegen seien zweitrangig. Weiters fehlen dem RH bei Neugründungen realistische Vorstellungen über die künftige Finanzierung der Einrichtungen. Empfohlen wird unter anderem eine Leitlinie für die Einrichtung und Steuerung von Fonds, Stiftungen und Anstalten des Bundes. Die Errichtung sei nur dann sinnvoll, wenn die Aufgabe nicht in bestehenden Strukturen wahrgenommen werden kann und mehrere Geldgeber eine Aufgabe gemeinsam finanzieren und gestalten wollen. Auch sollte die zukünftige Finanzierung geklärt sein.[1]

Der Rechnungshof überprüfte von Oktober 2015 bis Dezember 2015 die Gebarung von BMWFW, BMASK, BMF und BKA hinsichtlich der Steuerung von Fonds und Stiftungen mit dem Ziel, Nutzen und Probleme der Aufgabenübertragung an Fonds und Stiftungen zu beurteilen, Verbesserungspotential aufzuzeigen und zu klären, unter welchen Voraussetzungen das Rechtsinstrument des Fonds bzw. der Stiftung für die öffentliche Aufgabenerfüllung zweckmäßig war.

Die Gebarungsüberprüfung offenbarte zahlreiche Schwachstellen die der Rechnungshof kritisierte.

Betreffend den Sozial- und Weiterbildungsfonds, der Ende 2014 über Kaptialreserven in der Höhe von insgesamt rd. 12,2 Mio Euro verfügte, hielt der Rechnungshof beispielsweise fest, dass die Überdotierung Anreize für eine sparsame Mittelverwendung verminderte und dass die Bundesmittel zweckmäßiger einer anderen Verwendung zugeführt werden könnten. Darüber hinaus kritisierte der Rechnungshof, dass der Bund zwar die Hälfte der Mittel des Fonds zur Verfügung stellte, jedoch in den Leitungsorganen keine Vertretung des BMASK vorgesehen war.[2]

Zu den Prüfungsergebnissen nahmen die betreffenden Ministerien im November 2016 Stellung.

Eine Evaluierung, in wie weit das zuständige Ministerium die Empfehlungen des Rechnungshofes inzwischen umgesetzt hat, ist zweckmäßig, da der österreichische Steuerzahler ohnehin schon unter der erdrückenden Steuer- und Abgabenlast leidet und ein Recht darauf hat, dass staatliche Mittel nach den Maßgaben der Transparenz, Effizienz, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit verwaltet werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

ANFRAGE

 

1.    Haben Sie bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/14 an Ihr Ressort, wonach eine Änderung der unabhängig von einem nachgewiesenen Bedarf bestehenden gesetzlich vorgesehenen Dotierungspflichten anzustreben wäre, bereits umgesetzt?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wann werden Sie  einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der eine Änderung der gesetzlichen Dotierungspflichten des Bundes vorsieht, wie vom Rechnungshof empfohlenen, damit ein Anreiz für eine sparsamere Mittelverwendung sichergestellt ist? (Bitte um Angabe des Umsetzungszeitrahmens und um Darstellung des Inhalts)

4.    Haben Sie bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/14 an Ihr Ressort, wonach, im Hinblick auf die Höhe der Mittelzuschüsse des Bundes – nach Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten – die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Effizienz der Mittelverwendung mitsicherzustellen wäre und allenfalls auch auf eine Änderung der gesetzlichen Basis im Sinne einer Adäquanz zwischen Finanzierungspflicht und Einflussmöglichkeiten hinzuwirken wäre, bereits umgesetzt?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wann werden Sie Maßnahmen präsentieren, welche im Hinblick auf die Höhe der Mittelzuschüsse des Bundes – nach Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten – die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Effizienz der Mittelverwendung mitsicherstellen? (Bitte um Angabe des Umsetzungszeitrahmens und Auflistung der Maßnahmen unter Anführung der gesetzlichen Grundlage)

7.    Wann werden Sie einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der eine Adäquanz zwischen Finanzierungspflicht und Einflussmöglichkeiten des BMASK sicherstellt? (Bitte um Angabe des Umsetzungszeitrahmens und um Darstellung des Inhalts)

8.    Haben Sie bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/14 an Ihr Ressort, wonach, es im Zusammenhang mit der Beauftragung der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse mit der Abwicklung eines Teils der gesetzlich vorgesehenen Leistungen auf eine leistungsadäquate Abgeltung der externen Dienstleistungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds zu dringen wäre, bereits umgesetzt, zumal der tatsächliche Arbeitsanfall in den Jahren 2014 und 2015 deutlich von dem vom Vorstand geschätzten Arbeitsanfall abwich?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Wann werden Sie Maßnahmen präsentieren um eine leistungsadäquate Abgeltung der externen Dienstleistungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds sicherzustellen? (Bitte um Angabe des Umsetzungszeitrahmens und Auflistung der Maßnahmen unter Anführung der gesetzlichen Grundlage)

11. Liegt eine Mitteilung bereits vor, wonach der Sozial- und Weiterbildungsfonds wie auch die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse verpflichtet seien, Änderungen hinsichtlich der vertraglichen Vereinbarungen und der erbrachten Dienstleistungen, die einen Einfluss auf die Vergütung haben könnten, dem BMASK unverzüglich mitzuteilen, wie in dem Rechnungshofbericht Bund 2017/14 seitens des BMASK in seiner Stellungnahme festgehalten wurde?

12. Wenn ja, seit wann und mit welchem Inhalt? (Bitte um Anführung des Eingangsdatums der Mitteilung und konkrete Anführung der geänderten Vertragspunkte und der Dienstleistungen)

13. Liegen bereits konkrete Ergebnisse aus dem Vorstandsbeschluss des Sozial- und Weiterbildungsfonds in einer Sitzung im Mai 2016 betreffend einer Evaluierung hinsichtlich des aktuellen Dienstleistungsvertrages mit der Bauarbeiter-Urlaubs und Abfertigungskasse bezüglich einer Erweiterung des Dienstleistungskatalogs vor, wie in dem Rechnungshofbericht Bund 2017/14 angeführt?

14. Wenn ja, seit wann und welchen Inhalts? (Bitte um Anführung des Eingangsdatums der Ergebnisse der Evaluierung und konkrete Anführung der Ergebnisse im Einzelnen)



[1] Quelle: http://diepresse.com/home/innenpolitik/5197312/RH_Bund-agiert-bei-seinen-Fonds-und-Stiftungen-konzeptlos#

[2] Quelle: Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/14, Seite 87,88