13303/J XXV. GP

Eingelangt am 07.06.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 02.07.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

 

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Österreichisches Staatsarchiv – Amtsmissbräuchliche Personalpolitik – Wiedererrichtung einer ÖStA-Stabsstelle für eine Person im persönlichen Naheverhältnis

 

 

Am 4. Mai 2017 erreichte die FPÖ die Kopie einer anonyme Anzeige, verschickt an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft/Frau HR Mag. Vrabl-Sanda sowie an den Rechnungshof/Fr. Präsidentin Dr. Kraker mit dem Betreff „Compliance-Verstöße, Korruption, Misswirtschaft und Amtsmissbrauch im Österreichischen Staatsarchiv“, in welcher die hauptsächlich beschuldigte Person jene des N.N. ist.

 

Zu den Punkten „8. Amtsmissbräuchliche Personalpolitik. c. Wiedererrichtung der 2011 ‚eingeschlafenen‘ Stabsstelle im Österreichischen Staatsarchiv für eine Person im persönlichen Naheverhältnis“ heißt es darin:

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien die folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wann wurde die og ÖStA-Stabsstelle geschaffen?

2.    Wann wurde die Ausschreibung der og ÖStA-Stabsstelle veröffentlicht?

3.    Wo wurde die Ausschreibung der og ÖStA-Stabsstelle veröffentlicht?

4.    Wie lautete der Ausschreibungstext für die og ÖStA-Stabsstelle?

5.    Wie viele Personen bewarben sich für die og ÖStA-Stabsstelle?

6.    Befanden sich unter den allfälligen Kandidaten auch welche mit einem Abschluss in Geschichtswissenschaften?

7.    Falls ja, wie viele?

8.    Warum war die Stabsstelle 2011 abgeschafft worden?

9.    Warum wurde die Stabsstelle 2016 wieder reaktiviert?

10. Wie lautet die Stellenbeschreibung der og ÖStA-Stabsstelle?

11. Trifft es zu, dass die og Person, die letztendlich für die og ÖStA-Stabsstelle eingestellt wurde, tatsächlich am Ausschreibungstext für die og ÖStA-Stabsstelle mitschrieb?

12. Wann wurde das og Rundmail an die Mitarbeiter des BKA verschickt, in dem die Berufung der og Person an das ÖStA angekündigt wurde?

13. Wann wurde die og Person zur Leiterin der og ÖStA-Stabsstelle ernannt?

14. In welcher Form instrumentalisierte die og Person, die letztendlich als Leiterin der og ÖStA-Stabsstelle eingestellt wurde, ihr persönliches Naheverhältnis zu N.N. im ÖStA?

15. Wie ist die og ÖStA-Stabsstelle besoldungsrechtlich bewertet?

16. Warum wurde der vormalige Leiter der og ÖStA-Stabsstelle nicht in das Berufungsverfahren eingebunden?

17. Warum fand im Zuge des Berufungsverfahrens für die og ÖStA-Stabsstelle kein Hearing statt?

18. Mit welchem Betrag lässt sich der og, dem ÖStA entstandene finanzielle Schaden infolge einer fehlenden rechtsgültigen Abberufung des Leiters der bis 2011 existierenden Stabsstelle, mithin das ihm weiterhin zustehende Abteilungsleitergehalt und die sinnlose Neubestellung der og ÖStA-Stabsstelle beziffern?