13312/J XXV. GP

Eingelangt am 07.06.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend offene rechtliche Fragen beim Beschäftigungsbonus

 

 

Im Februar 2017 wurde im Ministerrat der sogenannte Beschäftigungsbonus beschlossen. Bereits von Beginn an gab es Bedenken bezüglich der Konformität dieser Maßnahme mit EU – rechtlichen Vorgaben:

 

"Expertin: Beschäftigungsbonus könnte zum Fiasko werden

Wenn Förderung nicht mit EU-Recht vereinbar ist, müsste Republik Geld zurückfordern.

Wenn der am Dienstag durch den Ministerrat gegangene Beschäftigungsbonus nicht EU-Recht vereinbar ist, wäre das für Österreichs Unternehmen fatal. Sie müssen das Geld schlimmstenfalls nämlich wieder zurückzahlen, sagt Verena Trenkwalder von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Der Jobbonus sei wieder einmal ein Schnellschuss der Regierung, der nach hinten losgehen könnte.

Bei den Wirtschaftstreuhändern gebe es die Befürchtung, dass der Beschäftigungs-bonus "mit EU-Beihilfenrecht massiv kollidiert", sagte Trenkwalder, Vorsitzende des Fachsenats für Steuerrecht in der KWT, am Dienstag zur APA. "Das wäre ein totales Fiasko, weil dann muss Österreich die Beihilfe von den Unternehmen wieder zurück-fordern." Prominentes Beispiel sei Irland, dessen umstrittener Steuerdeal mit Apple im Vorjahr von der EU-Kommission gekippt wurde. Irland muss nun 13 Mrd. Euro an Beihilfe von dem US-Computerriesen zurückverlangen, wenn die Berufung aus Dublin abgelehnt wird." (Online Ausgabe der Tageszeitung "Österreich" vom 21. 02. 2017, http://money.oe24.at/Topbusiness/ Expertin-Beschaeftigungsbonus-koennte-zum-Fiasko-werden/270000232)

 

 

Wie aus einem Artikel der Wochenzeitung "Profil" hervorgeht, werden diese Bedenken von Ihrem Ressort offenbar geteilt:

 

"Mitterlehner und Schelling stoppen Job-Bonus

Von Clemens Neuhold (12. 5. 2017)

Mitterlehner reagiert auf Bedenken des Finanzministers.

Das Wirtschaftsministerium von Reinhold Mitterlehner, der am Montag von allen politischen Ämtern zurücktritt, stoppt ein Kern-Projekt der Regierung: Den 2-Milliaden schweren Job-Bonus.

In einem internen e-Mail von Sektionschef Ulrich Schuh an die AWS heißt es: „Bis zur Klärung der Einschätzung der offenen rechtlichen Fragen mit dem BMF (Finanzministerium, Anm.) sind kosten- bzw. budgetwirksame Implementierungs-schritte im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsbonus hintanzuhalten.“

Mitterlehner reagiert damit auf EU-rechtliche Bedenken von Finanzminister Hans Jörg Schelling. Weiters heißt es im e-Mail, das profil vorliegt: „Eine Bedeckung allenfalls anfallender Mehrkosten ... ist definitiv ausgeschlossen.“

Der Job-Bonus sollte am 1. Juli starten. Firmen hätten sich für jeden zusätzlich aufgenommenen Mitarbeiter 50 Prozent der Lohnebenkosten erspart. Auch die exakten Förder-Richtlinien der AWS (Austria Wirtschaftsservice-GmbH) waren bereits paktiert, es fehlte nur noch der Beschluss." (Online Ausgabe der Wochenzeitung "Profil" vom 12. 05. 2017, https://www.profil.at/oesterreich/mitterlehner-stoppt-job-bonus-regierung-8135145)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Welche offenen rechtlichen Fragen gibt es von Seiten Ihres Ministeriums bezüglich des sogenannten Beschäftigungsbonus?

2.     Warum wurde die Einführung dieses Bonus im Ministerrat beschlossen, obwohl es massive rechtliche Bedenken dagegen gab bzw. gibt?

3.     Wie hoch waren veranschlagten Kosten für die Einführung dieses Bonus?

4.     Welche Auswirkungen hätte die Einführung dieses Bonus gemäß den Berechnungen des Bundesministeriums für Finanzen auf das Budget? (Bitte um detaillierte Darstellung)