13317/J XXV. GP

Eingelangt am 07.06.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Katzian und KollegInnen

an den Bundesminister für Justiz, Dr. Wolfgang Brandstetter betreffend finanzielle Mittel für die Erwachsenenschutzvereine

Am 30.03.2017 hat der Nationalrat das 2. Erwachsenenschutzgesetz (2. ErwSchG) einschließlich der Novelle zum Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) einstimmig beschlossen. Nach dem 2. ErwSchG, das mit 01.07.2018 in Kraft tritt, wird künftig der Abklärung ("Clearing" - welche konkreten Angelegenheiten zu besorgen sind, ob die betroffene Person diese Angelegenheiten selbstbestimmt wahrnehmen kann, des persönlichen und sozialen Umfelds der betroffenen Person, subsidiär, ob die Voraussetzungen für eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung vorliegen, ob nahestehende Personen als Unterstützung oder Vertretung zur Verfügung stehen, ob ein Genehmigungsvorbehalt erforderlich ist etc.) durch die Erwachsenenschutzvereine eine Schlüsselrolle ("Drehscheibenfunktion") zukommen. Neben dieser nun verpflichtenden Abklärung werden den Vereinen zusätzliche Aufgaben (erweiterte Beratungsleistung, Errichtung von Vorsorgevollmachten, Eintragungen von gewählten und gesetzlichen Erwachsenenvertretungen, Vertretung in bestimmten Verfahren etc.) übertragen sowie der Rechtsschutz des HeimAufG und damit die Zuständigkeit der Bewohnervertretung nach dem HeimAufG auf Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ausgeweitet. Zur Bewältigung dieser Aufgaben sind zusätzliche Budgetmittel für die künftigen Erwachsenenschutzvereine notwendig. Die ausreichende, langfristige und verbindliche Finanzierung des zusätzlich erforderlichen Personals schien im Gesetzwerdungsprozess zunächst nicht gesichert, worauf sich im parlamentarischen Prozess die Fragestellungen zahlreicher Abgeordneter an Sie bezogen hatten.

Sie erklärten bereits im Justizausschuss am 14.03.2017 und schließlich im Rahmen der parlamentarischen Fragestunde und der anschließenden Debatte am 30.03.2017 im Nationalrat, dass die Finanzierung der Erwachsenenschutzvereine gesichert sei, allfällige zusätzliche Aufwendungen durch die Rücklagen Ihres Ressorts bedeckt wären und eine entsprechende Bewilligung seitens des Finanzministers bereits vorliege.

Diese Äußerungen fanden auch in der medialen Berichterstattung Niederschlag:

Justizminister Wolfgang Brandstetter sieht keinen Grund zur Sorge, dass die Sachwalterschaftsreform nicht ordentlich umgesetzt werden könnte. Die Finanzierung sowohl des neuen Erwachsenenschutzgesetzes als auch des Heimaufenthaltsgesetzes für Kinder- und Jugendeinrichtungen sei gesichert. Der Finanzminister habe fix zugesagt, dass das Justizministerium notfalls Rücklagen auflösen darf „Diese Reform kann an der Finanzierung nicht scheitern, weil es erforderlichenfalls genügend Rücklagen gibt.“ („Die Presse“, Print­Ausgabe, 15.03.2017)

Laut Informationen der Betroffenen sind die Vereine hinsichtlich der Finanzierung der Reformvorhaben weiterhin im Ungewissen, wodurch sich der Start der dringend zu beginnenden Vorbereitungsarbeiten verzögert. Trotz Bemühungen seitens des Bundesministeriums für Justiz gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen um Freigabe eines Teiles der Rücklagen, stehen laut den Geschäftsführern der vier Erwachsenenschutzvereine bislang keine entsprechenden Mittel als Planungsgrundlage zur Verfügung.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz, Dr. Wolfgang Brandstetter folgende

Anfrage

1.)  Gehen Sie im Sinne Ihrer Erklärungen im Justizausschuss am 14.03.2017 und im Plenum des Nationalrates am 30.03.2017 weiterhin davon aus, dass die Finanzierung der Erwachsenenschutzvereine gesichert ist?

2.)  Wie stellen Sie sicher, dass die Ihnen vom Bundesminister für Finanzen zugesagte Auflösung von Rücklagen des Justizressorts zur Umsetzung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes im Rahmen der Budgeterstellung für 2018 und Folgejahre realisiert wird?

3.)  Um welchen Betrag planen Sie das Detailbudget 13.01.02 im Globalbudget 13.01 der Untergliederung 13 zu erhöhen?

4.)  Wie wird sich diese Erhöhung für die Aufgabenbereiche Bewohnervertretung und Erwachsenenvertretung darstellen?

5.)  Für den Fall, dass Sie die Mittel vom Bundesminister für Finanzen nicht erhalten: Welche Mittel werden Sie intern in das Detailbudget 13.01.02 umschichten?

6.)  Welche Schritte werden Sie setzen, um die erforderlichen Mittel für die Umsetzung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes sicherzustellen?

7.)  Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die Reform der Sachwalterschaft nicht an der Unterfinanzierung der künftigen Erwachsenenschutzvereine scheitert?