13322/J XXV. GP

Eingelangt am 07.06.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Gerhard Schmid

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Asylzahlen im ersten Quartal 2017

 

 

Die Österreichische Bundesregierung scheint durch das Ergebnis des Referendums in der Türkei, der anhaltenden Flüchtlingskrise und der verharmlosenden Lageeinschätzung durch die Europäische Union, zum Handeln gezwungen.

 

Zu thematisieren sind die Beitrittsverhandlungen der Türkei zur Europäischen Union. Das Staatsgebiet der Türkei befindet sich lediglich mit einer äußerst geringen Fläche in Europa, das überwiegende Staatsgebiet ist Asien zuzuordnen. Völlig undemokratische Aussagen und Handlungen Erdogans, bis hin zum Vorhaben die Todesstrafe wieder einzuführen, machen eine Mitgliedschaft der Türkei unmöglich.

 

Pressemeldungen ist zu entnehmen, dass die durch die EU installierte FRONTEX zur Sicherung der EU – Außengrenzen nicht nur versagt, sondern vielmehr einen Flüchtlingstransfer betreibt.

 

Die Überwachung der Österreichischen Bundesgrenze durch das Österreichische Bundesheer ist als weiterhin notwendig zu bezeichnen. Am 02.Mai 2017 wurde bekannt, dass seitens der EU angedacht ist, Grenzkontrollen mit Juli 2017 zu Gunsten des Schengen Abkommens wieder einzustellen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

                                                     Anfrage

 

  1. Wie viele Flüchtlinge gelangten im ersten Quartal 2017 nach Österreich?
  2. Durch welche Betreuungsorganisationen erfolge deren Betreuung?
  3. Welche Kosten entstanden Österreich durch die Flüchtlingsbetreuung

bisher gesamt, aufgeschlüsselt nach Jahren?

  1. In welcher Höhe erfolgen für die Flüchtlingsbetreuung Finanzleistungen seitens der Europäischen Union?
  2. Mit welchen Kosten sind erforderliche Maßnahmen zur Sicherung unserer Staatsgrenze zu beziffern?
  3. Werden türkische Doppelstaatsbürgerschaften rechtsgültig aberkannt?