13323/J XXV. GP

Eingelangt am 07.06.2017
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Gerhard Schmid

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend käufliche Asylbescheide

 

 

Den Medien ist zu entnehmend, dass es im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen möglich war, Asylbescheide käuflich zu erwerben.

 

So berichtete „die Presse“ am 21.4.2017:

Ermittlungen: Verkaufte ein Beamter in Traiskirchen Asylbescheide?

Laut „Presse“-Recherchen könnte ein Mitarbeiter der Asylbehörde für positive Verfahren bis zu 2500 Euro verlangt haben. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigt laufende Ermittlungen. (…)“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

                                                     Anfrage

 

 

  1. Durch wie viele Personen wurden Asylbescheide gegen „Kostenersatz“ angeboten bzw. vermittelt?
  2. In welchem Zeitraum wurden käufliche Asylbescheide ausgestellt?
  3. An wie viele Asylwerber wurden käufliche Asylbescheide ausgestellt?
  4. In welcher Gesamthöhe wurde an diese Personen Mindestsicherung ausbezahlt?
  5. Welche Schritte werden zur rechtlichen Aufarbeitung gesetzt?

a)           Werden/wurden Asylbescheide widerrufen/aufgehoben?

b)           kommt es zu finanziellen Rückforderungen?

c)            strafrechtliche Aufarbeitung?