13323/J XXV. GP
Eingelangt am 07.06.2017
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ANFRAGE
des Abgeordneten Gerhard Schmid
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend käufliche Asylbescheide
Den Medien ist zu entnehmend, dass es im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen möglich war, Asylbescheide käuflich zu erwerben.
So berichtete „die Presse“ am 21.4.2017:
„Ermittlungen: Verkaufte ein Beamter in Traiskirchen Asylbescheide?
Laut „Presse“-Recherchen könnte ein Mitarbeiter der Asylbehörde für positive Verfahren bis zu 2500 Euro verlangt haben. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigt laufende Ermittlungen. (…)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
a) Werden/wurden Asylbescheide widerrufen/aufgehoben?
b) kommt es zu finanziellen Rückforderungen?
c) strafrechtliche Aufarbeitung?