13558/J XXV. GP

Eingelangt am 07.06.2017
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Schenk

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend „Verhinderte Ausfuhr von Sportwaffen des österreichischen Sportschützen-Nationalteams“

 

In einem Kurier-Artikel vom 2.6.2017 war Folgendes zu lesen:

 

Waffen im Gepäck: Sportschützen Ausreise verweigert

 

Das Sportschützen-Nationalteam sollte Österreich bei der WM in Russland vertreten. Am Flughafen Wien-Schwechat kam es am Freitag zu Problemen.

 

Dieser Tage (noch bis zum 11. Juni 2017) findet im Patriot Park nahe Moskau die Weltmeisterschaft der Sportschützen (IPSC Rifle World Shoot 2017) statt. Österreichs Nationalteam hat sich dafür qualifiziert und die Reise werde seit Monaten geplant, sagt Mario Kneringer, Präsident der Sportschützen und Teamchef, zum KURIER. Damit die Ausreise reibungslos funktioniere, sei er vorab mit dem Zoll und dem Wirtschaftsministerium in Kontakt gewesen.

 

Freitag Vormittag am Flughafen Wien-Schwechat hieß es plötzlich: Die Schützen dürfen nach Moskau fliegen - aber ohne Sportwaffen. Für die Sportler mehr als ein Ärgernis: Laut Kneringer brauchen Sportschützen ihre eigenen Waffen, mit diesen trainieren sie, auf diese sind sie eingestellt. Theoretisch könnte das Team auch in Russland Waffen ausleihen, aber das hätte man schon vor längerem beantragen müssen. "Es bringt nichts, wenn wir ohne Waffen fliegen", so der mehrfache österreichische Staatsmeister im Schießen.

 

Es bestehe eine eigene EU-Richtlinie, dass Sportschützen mit ihren Waffen ausreisen dürfen, sagt Kneringer.

 

Niederländer hatten auch Ausreise-Probleme

‚Das Nationalteam wird derzeit auf Grund einer offenbar rechtswidrigen Weisung an der Ausreise zur Teilnahme an der IPSC WM in Russland gehindert‘, schreibt der Rechtsanwalt des Nationalteams in einer E-Mail an das Ministerium - und verweist auf einen ähnlichen Vorfall beim niederländischen Nationalteam. Da sei mittlerweile ein Gerichtsbeschluss vorgelegt worden, die Niederländer konnten letztlich mit ihren Waffen fliegen.

 

Um 10.05 Uhr hätte der Flieger nach Russland mit den neun aktiven Sportlern abheben sollen.

 

Laut KURIER-Informationen sind fünf Männer nach Russland geflogen - ohne Waffen. Vier Sportschützen seien noch am Flughafen (Update um 11 Uhr).

Info: Zur Einfuhr und Ausfuhr

Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Schusswaffen der Kategorie B und Munition dafür aus einem Drittstaat (das sind alle Staaten außerhalb der EU) nach Österreich einführen, wenn sie Inhaberinnen/Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte sind.

Die Mitnahme (Ausfuhr) von Schusswaffen der Kategorien B, C und D aus Österreich in einen Drittstaat ist nach dem österreichischen Waffenrecht jedenfalls möglich. Das Waffenrecht des Staates, in den die Schusswaffe exportiert wird, sieht jedoch unter Umständen bestimmte Pflichten (zum Beispiel die Vorlage weiterer Dokumente) vor. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich im Vorhinein bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland oder der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich zu erkundigen.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.   Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Entscheidung, dass die Sportwaffen nicht mitgenommen werden durften?

 

2.   Was waren die Gründe, die einer Bewilligung der Mitnahme der Sportwaffen entgegenstanden?

a.    Falls ein Fristversäumnis der Entscheidung zugrunde liegt: Warum wurde von der Behörde keine Nachsicht geübt?

 

3.   Liegen Ihrem Ressort Informationen vor, ob mit den zuständigen Vertretungsbehörden im Aus- oder Inland Kontakt seitens des Nationalteams aufgenommen wurde?

a.    Wenn ja, wie lauten diese Informationen?