13559/J XXV. GP
Eingelangt am 08.06.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Europa, Integration und
Äußeres
betreffend Wahlwerbung einer Angehörigen des
Auswärtigen Dienstes für Sebastian Kurz in der NZZ
Am 20.05.2017 erschien in der NZZ.ch ein Artikel von Dr. Ursula Plassnik . Der Artikel unter dem Titel Europas politische Mitte - «Startup» oder «Management-Buy-out»? rückt Bundesminister Kurz in ein sehr positives Licht und nennt ihn in einem Atemzug mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron. Mit Aussagen wie "Die Zeit drängt. Das Momentum will genutzt werden. Die Konjunktur springt an, Zuversicht wird wieder salonfähig." stellt Plassnik BM Kurz als einzigen Hoffnungsträger dar. Diese Formulierungen wurden auch in einem Leserbrief in der NZZ.ch wie folgt bemängelt: "Bei so viel Schwarz der Parteilichkeit der Autorin Ursula Plassnik muss natürlich die inhaltliche Qualität des Artikels in Gestalt eklektischer Trivial-Analysen und unentschuldbarer Weglassungen leiden und den Leser im Dunkeln halten" .
Dr. Ursula Plassnik war von 1997 bis 2004 Kabinettschefin von Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP). Bereits im Oktober 2004 wurde sie in der Regierung Schüssel Außenministerin. Diesen Posten behielt Plassnik in der Regierung Gusenbauer ebenfalls für die ÖVP. Im Jahre 2008 wechselte Plassnik als Abgeordnete ins Parlament. Seit September 2011 ist sie Botschafterin der Republik Österreich. In dieser Funktion ist sie seit 1. September 2016 in der Schweizer Eidgenossenschaft tätig.1
Laut Bundesministeriengesetz 1986, Fassung vom 06.06.2017, Teil 2 B ist das BMEIA für die diplomatischen Beziehungen zuständig. Dies bedeutet, dass Dr. Plassnik dem österreichischen Außenminister Sebastian Kurz unterstellt ist. Nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen Art 43 kann BM Kurz beispielsweise auch die diplomatischen Tätigkeiten von Dr. Plassnik beenden. Zusätzlich liegt nahe, dass beide sich aus der ÖVP kennen. Frau Dr. Plassnik hat durch die Organisationsstruktur ebenfalls Interesse, dass BM Kurz als designierter ÖVP-Chef und Chef des Außenministeriums erfolgreich ist.
Art. 20 des Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes besagt: "Bedienstete des auswärtigen Dienstes und österreichische Honorarfunktionäre, die nicht als Privatperson, sondern in ihrer amtlichen Eigenschaft oder offenkundig im Zusammenhang mit ihrer im auswärtigen Dienst ausgeübten Funktion öffentliche Erklärungen abgeben, an Diskussionsveranstaltungen teilnehmen, Vorträge halten, Interviews geben oder Aufsätze, Artikel, Leserbriefe und dergleichen veröffentlichen, haben dabei die ihnen erteilten Dienstinstruktionen zu beachten."
1 https://www.bmeia.gv.at/oeb-bern/ueber-uns/die-botschafterin/ (Abrufdatum 06.06.2017)
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
1. Wie nimmt das BMEIA zum Artikel Ursula Plassniks vom
20.05.2017 Stellung?
a) Ist der Gastartikel von Dr. Plassink mit der Haltung des BMEIA vereinbar?
b) Wenn ja, inwiefern?
c) Wenn nein, warum nicht?
2. Wurde der Artikel dem BMEIA vorab zur Freigabe
übermittelt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, ist es üblich, dass
Angehörige des Auswärtigen Dienstes Medienauftritte ohne Freigabe des
BMEIA veröffentlichen lassen dürfen?
c) Wurde der Artikel zumindest der Botschaft in der
Schweiz zur Freigabe übermittelt?
d) Gab es vonseiten des BMEIA in Wien oder der
Botschaft in der Schweiz Anmerkungen zur übermittelten Version?
e) Wenn ja, wie lauteten diese?
3. Dr. Plassnik ist
im Gastartikel als Botschafterin angeführt. In diesem Sinne ist sie nach
Art. 20 des Bundesgesetz über Aufgaben und
Organisation des auswärtigen Dienstes an die ihr erteilten
Dienstinstruktionen gebunden. Ist die Promotion des desig. ÖVP Obmannes
Kurz eine Dienstinstruktion?
a) Hat Dr. Plassnik eine Instruktion bekommen, den Gastartikel zu
verfassen?
b) Wenn, ja wie lautete diese?
c) Wenn nein, wieso wurde sie als Botschafterin aufgeführt?
d) Wenn nein, gedenkt das BMEIA seinen Vertreter_innen im Ausland zu
kommunizieren, dass Wahlwerbung für den ÖVP Spitzenkandidaten nicht
zu ihren Aufgaben zählt?
4. Gibt es für Bedienstete des Auswärtigen Dienstes und österreichische Honorarfunktionäre eine Dienstinstruktion, die sich direkt auf den Bundesminister bezieht?
a) Wenn ja, wie lautet diese?