13566/J XXV. GP

Eingelangt am 08.06.2017
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend  stiefmütterliche Behandlung der Begabtenförderung?

 

Laut Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen sind im Bereich der Primarstufe Schwerpunktsetzungen vorzusehen, etwa inklusive Pädagogik, Sonder- und Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Berufsorientierung, Elementarpädagogik und Mehrsprachigkeit. Keine einzige Hochschule hat Begabtenförderung als Schwerpunktsetzung gewählt, nicht zuletzt auch deswegen, weil es das Gesetz gar nicht vorsah.

 

Die Begabtenförderung wird in Lehrveranstaltungen für inklusive Pädagogik hineingeschoben, wo sie völlig marginalisiert wird.

 

In Vergleichsstudien (PISA, PIRLS, TIMSS) oder Bildungsstandardüberprüfungen werden Spitzenschüler kaum erwähnt. Zum Beispiel ergab die Mathematik-Vergleichsstudie TIMSS 2011 einen Spitzenschüler-Anteil von nur zwei Prozent (Kompetenzstufe 4), im Vergleich zu acht Prozent in anderen Ländern.

 

Laut der letzten PISA-Studie ist der Anteil der Spitzenschüler seit 2006 um ein Viertel gesunken, von 20 auf 15 Prozent.

 

Sowohl in Deutschland, der Schweiz als auch in Slowenien erzielen jeweils mehr Jugendliche exzellente Leistungen. In Slowenien gehören 18 Prozent mindestens einer Spitzengruppe an, in Deutschland  19 Prozent, in der Schweiz sogar 22 Prozent der Schüler.

 

Wissenschaftlichen Schätzungen zufolge haben rund 20 Prozent eines jeden Jahrgangs bei passenden Förderbedingungen das Potenzial zu Spitzenleistungen. In Österreich entspricht das weit über 200.000 Schülern. 

Auch begabte Kinder haben das gesetzliche Recht auf Förderung. Paragraph 2 des Schulorganisationsgesetzes (1962) lautet: „Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend […] durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken.“

Der Grundsatzerlass des Jahres 2009 zur Begabtenförderung bestimmt: „Im Sinne der Chancengerechtigkeit hat die Schule die Aufgabe, auch die Lern- und Entwicklungsbedürfnisse der (hoch) begabten Schüler/innen wahrzunehmen und ihnen mit adäquaten pädagogischen und organisatorischen Maßnahmen Rechnung zu tragen.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass begabte Schüler ihre Talente eben nicht ohne Förderung optimal entwickeln können.

Begabungen nicht zu fördern, schädigt langfristig den Bildungs- und Wirtschaftsstandort Österreich.

Erst wenn systematisch in allen Bildungsinstitutionen gefördert wird, ist die Entwicklung von Begabungen nicht mehr vorwiegend vom sozioökonomischen Status abhängig. Dann eröffnen sich Chancen auch für jene, deren Begabungen oft übersehen werden. Das brächte mehr Bildungsgerechtigkeit.

Der Rechnungshof hat bemängelt, dass es seitens des Bildungsministeriums und des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft an einer Strategie hinsichtlich der künftigen Ausgestaltung der Begabtenförderungslandschaft in Österreich fehle.

Seitens des Bundes ist die Begabtenförderung unterfinanziert. Sie muss finanziell besser dotiert werden, ist zu forcieren und benötigt mehr Unterstützung.

 

Wir treten für eine Initiative wie in Deutschland ein, wo Bund und Länder ab heuer mit einer Laufzeit von zehn Jahren insgesamt 125 Millionen Euro für die Begabtenförderung zur Verfügung stellen.

 

Das Thema Begabtenförderung ist im Rechnungshofausschuss diskutiert worden, wir treten für die Umsetzung folgender Vorschläge ein:

Verpflichtende Begabtenförderungs-Ausbildung aller Lehrpersonen und entsprechende Fortbildungen, derzeit gibt es für Fortbildungen in Begabtenförderung kaum Dienstfreistellungen;

Innovationen im Elementarpädagogikbereich, und zwar eine klare Verankerung in den Lehrplänen der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (und dann Professionalisierung der Lehrenden an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, wie es das Österreichische Zentrum für Begabtenförderung und Begabtenforschung zum Teil schon macht);

analog zur Schule auch flächendeckende Fortbildungsmaßnahmen im Kindergartenbereich;

Ansprechpartner für Begabtenförderung an jeder Bildungsinstitution;

Schulentwicklung bzw. Allgemeinbildungspläne sollten Elemente der Begabtenförderung enthalten;

Sensibilisierung und Einbindung der Gemeinden und der Eltern.

In allen Bundesländern außer in Tirol gibt es Bundeslandkoordinatoren für Begabungs- und Begabtenförderung, die erste Ansprechpersonen für Schulen, Lehrpersonen und Eltern sind. Die Bundeslandkoordinatoren werden vom Landesschulrat nominiert, man erhält dafür extra Werteinheiten. 

Vor fünf Jahren ist die Tiroler Bundeslandkoordinatorin Clara Theurl-Weiler in Pension gegangen. Seitdem hat es der Landesschulrat trotz mehrmaliger Bitte seitens des Ministeriums nicht geschafft, eine Person nachzunominieren.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele Mittel wurden 2016 für die Begabtenförderung tatsächlich ausgegeben – budgetiert waren 900.00 Euro - und wie hoch ist die Budgetierung für das laufende Jahr?

2.    Soll das Begabtenförderungsbudget erhöht werden?

3.    Werden Sie eine Begabtenförderungs-Initiative à la Deutschland starten?

4.    Wenn ja, wann?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Welche Bedeutung messen Sie der Begabtenförderung zu?

7.    Welche Maßnahmen zur Begabtenförderung haben Sie gesetzt, wie ist der Stand der von Ihnen angekündigten Restrukturierung der Begabtenförderung?

8.    Gibt es mittlerweile eine Strategie seitens des BMB und des BMWFW hinsichtlich der künftigen Ausgestaltung der Begabtenförderungslandschaft in Österreich?

9.    Wenn ja, wie schaut sie aus?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Sollen Hochschulen Begabtenförderung als Schwerpunkt wählen?

12. Wenn ja, warum?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. Werden Sie den Vorschlag der verpflichtenden Begabtenförderungs-Aus-bildung aller Lehrpersonen und entsprechende Fortbildungen umsetzen?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Wenn ja, wann und in welchem Ausmaß?

17. Wie sorgen Sie für mehr Bildungsgerechtigkeit?

18. Auf welche Art und Weise werden begabte Schüler gefördert, damit sie ihre Talente optimal entwickeln können? 

19. Werden Sie den Vorschlag des Einsetzens eines Ansprechpartners für Begabtenförderung an jeder Bildungsinstitution umsetzen?

20. Wenn nein, warum nicht?

21. Wenn ja, wie?

22. Werden Sie den Vorschlag, dass Allgemeinbildungspläne Elemente der Begabtenförderung enthalten müssen, umsetzen?

23. Wenn nein, warum nicht?

24. Wenn ja, wie?

25. Werden Sie den Vorschlag, dass es im Elementarpädagogikbereich Innovationen braucht, und zwar eine klare Verankerung in den Lehrplänen der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (und dann Professionalisierung der Lehrenden an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, wie es das Österreichische Zentrum für Begabtenförderung und Begabtenforschung zum Teil schon macht), umsetzen?

26. Wenn nein, warum nicht?

27. Wenn ja, wie?

28. Werden Sie den Vorschlag, analog zur Schule auch flächendeckende Fortbildungsmaßnahmen im Kindergartenbereich zu installieren, umsetzen?

29. Wenn nein, warum nicht?

30. Wenn ja, wie?

31. Werden Sie den Vorschlag der Sensibilisierung und Einbindung der Gemeinden und der Eltern umsetzen?

32. Wenn nein, warum nicht?

33. Wenn ja, wie?

34. Ist der Landesschultrat Ihrer mehrmaligen Bitte, eine Tiroler Bundeslandkoordinatorin nachzunominieren, mittlerweile nachgekommen?

35. Wenn nein, welche Maßnahmen können und werden Sie zur Umsetzung Ihrer Bitte setzen?