13581/J XXV. GP

Eingelangt am 08.06.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bericht über den vorläufigen Gebarungserfolg 2016 – Ergebnisrechnung

BEGRÜNDUNG

 

Der Bericht über den vorläufigen Gebarungserfolg 2016 zeigt eindrucksvoll, dass der Nutzen der Ergebnisrechnung nach vier Jahren Einsatz in der Praxis noch nicht zu erkennen ist. Steuerungsvorteile durch die Einführung der Ergebnisrechnung sind bisher nicht feststellbar. Die Ergebnisrechnung ist ohne spürbaren Einfluss auf die Bewirtschaftung der budgetären Ressourcen geblieben. Die Erwartung, dass das Budget durch die Ergebnisrechnung transparenter und aussagekräftiger geworden ist, hat sich bisher nicht erfüllt. Die Ergebnisrechnung bringt bisher keine besseren Informationen über die Finanzlage des Bundes. Die mit großem Buchungsaufwand erhobenen Daten aus der Ergebnisrechnung werden weder in der Bundesregierung noch im Parlament als Entscheidungsgrundlagen genutzt und haben auch keinen analytischen Wert. Gerade der Bericht über das vorläufige Gebarungsergebnis 2016 zeigt, dass die Ergebnisrechnung überfrachtet mit einer großen Anzahl von unverständlichen und verwirrenden Buchungen ist.

Beispiele hierfür sind:

·        UG 45: Einbuchung der Zinsforderungen gegenüber Kuba mit gleichzeitiger Wertberichtigung;

·        UG 45: Unterschiedliche Verbuchung der Abschöpfung vom § 7 Konto (AusfFG) in der Ergebnisrechnung und Finanzierungsrechnung;

·        UG 46: Verbuchung von Rückstellungen für die HETA-Abwicklung;

·        UG 46: Wertberichtungen bei Erträgen aus Haftungserlösen aufgrund des FMA-Mandatsbescheids vom 10.4.2016, wo dieser Bescheid jederzeit abgeändert werden kann;

·        UG 51: Darstellung und Höhe der Forderungen gegenüber dem EU-Haushalt;

·        UG 25: Darstellung des Familienlastenausgleichsfonds in der Ergebnisrechnung sowie der negative „Aufwand aus Vorperioden“;

·        UG 41: Darstellung der ÖBB-Verpflichtungen in der Ergebnisrechnung, hier insbesondere der negative „Aufwand aus Vorperioden“;

·        UG 22: Darstellung der Abrechnungsreste aus 2015 in der Ergebnisrechnung;

·        UG 14: Korrektur der Lagerbestände;

Aus dem Bericht wird klar: Mit der Ergebnisrechnung kann man den Verwaltungsapparat lange und kräftezehrend beschäftigen, doch die Hausaufgaben und eigentlichen Probleme des Bundeshaushaltes werden dadurch nicht erledigt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Was wurde durch die Ergebnisrechnung bislang erreicht?

2)    Was ist durch die Ergebnisrechnung besser geworden?

3)    Was sind die Effizienzgewinne der Ergebnisrechnung?

4)    Was hat die Ergebnisrechnung bislang zur Verbesserung der Steuerungsfähigkeit der Bundesfinanzen beigetragen?

5)    Welche budgetpolitischen Analysen wurden bislang auf Basis der Ergebnisrechnung durchgeführt?

6)    Welche Bedeutung hat das Nettoergebnis für die Formulierung von budgetpolitischen Zielen?

7)    Warum wurden die Zinsforderungen gegenüber Kuba erst im Jahr 2016 eingebucht, obwohl diese bereits seit Jahren bestehen?

8)    Gibt es derartige Forderungen gegenüber anderen Staaten und wenn ja, wie hoch sind diese Forderungen per Ende 2016? (Bitte um Aufgliederung nach den einzelnen Staaten.)

9)    Warum werden die Einzahlungen bzw. Erträge aus der Abschöpfung des § 7 Konto in der Ergebnisrechnung und in der Finanzierungsrechnung unterschiedlich verbucht – einmal netto, einmal brutto?

10) Warum wurden Rückstellungen für die HETA-Abwicklung erst 2016 gebucht?

a.    Was ist der Grund für die Bildung dieser Rückstellung?

b.    Bedeutet diese Rückstellung, dass für die HETA noch weitere 2,3 Mrd. Euro Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt benötigt werden?

11) Warum wurden in der UG 46 nicht realisierte Erträge aus Haftungsentgelten verbucht?

12) Warum werden für derartige Erträge in Analogie zu den Aufwendungen nicht so genannte Nicht-finanzwirksame Positionen eingeführt, wo diese Erträge nicht realisierbar sind?

13) Was bedeutet die jüngst erfolgte Senkung des HETA-Schuldenschnittes für die 2016 erfolgten Wertberichtigungen bei den Haftungsentgelten?

14) Wie hoch sind 2016 die Aufwendungen aus Vorperioden je Untergliederung und was ist die ökonomische Rationalität hinter diesen Buchungen?

15) Warum wurden in der UG 22 die Abrechnungsreste aus 2016 (laut Medienberichten rund 400 Mio Euro) nicht bereits im Jahr 2016 verbucht, entsprechend der periodengerechten Darstellung?


16) Wie erklären Sie die späte Nachbuchung von Lagerbeständen in der UG 14?

a.    Was werden Sie unternehmen, um derartige Fehler zukünftig zu vermeiden?

17) Warum ist es nicht möglich, in der UG 41 bis Ende März des Folgejahres eine korrekte Ergebnisrechnung dazustellen?

a.    Was werden Sie unternehmen, um derartige Fehler zukünftig zu vermeiden?

18) Was wurde 2016 getan, um im Bundesrechnungsabschluss 2016 die vielen § 9 Berichtigungen des Rechnungshofes zu reduzieren?

19) Was haben Sie aus den vielen § 9 Berichtigungen zum Ergebnis 2015 gelernt?