13582/J XXV. GP

Eingelangt am 08.06.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Georg Willi, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Kosten der Abschnitte/“Etappen“ des Projekts Linzer Westring A 26

 

Das Bundesstraßenprojekt „A 26 Linzer Autobahn Knoten Linz Hummelhof (A 7) – Anschlussstelle Donau Nord“, auch als „Linzer Westring“ bekannt, soll laut ASFINAG in drei voneinander säuberlich separierten sog. „Etappen“ realisiert werden:

 

Etappe 1: Vierte Linzer Donaubrücke incl den zur Errichtung in Tunnelform vorgesehenen beiden Anschlussstellen am Nord- und am Südufer der Donau, mit Baubeginn (der bauvorbereitenden Maßnahmen) im Juli 2015 und geplanter „Teilverkehrsfreigabe“ Ende 2022.

Etappe 2: Tunnel Freinberg inkl. Bahnhofknoten und Unterflurtrasse Waldeggstraße, mit geplantem Baubeginn 2023 und geplanter „Teilverkehrsfreigabe“ 2028.

Etappe 3: Westbrücke inkl. Lückenschluss zur A 7 Mühlkreisautobahn, mit geplantem Baubeginn 2028 und geplanter Verkehrsfreigabe 2029.

 

Neben einigen anderen Unklarheiten – so operiert die ASFINAG mit unterschiedlichen Visualisierungen der geplanten Donaubrücke, bei denen einmal je ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung, dann wieder je zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung ins Bild gerückt werden – ist über die Aufteilung der angegebenen Gesamtkosten für den Bau von (dzt.) 645 Mio Euro ohne Finanzierungskosten auf die drei „Etappen“ bislang nichts Offizielles bekannt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welcher Anteil der angegebenen Kosten für das Gesamtprojekt der A 26 entfällt nach derzeitigem Stand auf Etappe 1 (Donaubrücke inkl. Anschlussstellen)?

2)    Welcher Anteil der angegebenen Kosten für das Gesamtprojekt der A 26 entfällt nach derzeitigem Stand auf Etappe 2 (Tunnel Freinberg inkl. Bahnhofknoten und Unterflurtrasse Waldeggstraße)?

3)    Welcher Anteil der angegebenen Kosten für das Gesamtprojekt der A 26 entfällt nach derzeitigem Stand auf Etappe 3 (Westbrücke inkl. Lückenschluss zur A 7 Mühlkreisautobahn)?

4)    Was ist mit „Teilverkehrsfreigabe“ bei Etappe 1 konkret angesprochen?

5)    Was ist mit „Teilverkehrsfreigabe“ bei Etappe 2 konkret angesprochen?

6)    Wird die Kostenaufteilung (ASFINAG, Land OÖ, Stadt Linz) bei allen drei Etappen gleich ausfallen?

7)    Wenn ja, wie erklären Sie dies sachlich angesichts der durchaus unterschiedlichen Bedeutung der einzelnen Etappen in regionaler bzw. überregionaler Hinsicht?

8)    Wird die Donaubrücke (Etappe 1) mit je einem oder mit je zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung realisiert werden? Wie erklären Sie die diesbezüglich widersprüchlichen Visualisierungen dieser Projektetappe?