13587/J XXV. GP

Eingelangt am 08.06.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Verweigerung der Ausfuhr von Sportwaffen zur Sportschützen-Weltmeisterschaft

 

Wie die Tageszeitung „Kurier“ am 2.6.2017 berichtete, wurde dem österreichischen Sportschützen-Nationalteam die Ausreise zur Weltmeisterschaft der Sportschützen nach Russland verweigert. Und das, obwohl diese sich vorab mit dem Zoll und dem Wirtschaftsministerium in Kontakt gesetzt hatten.

 

Der Rechtsanwalt des Teams behauptet, dass eine „offenbar rechtswidrige Weisung“ des Wirtschaftsministeriums die Ausreise zur Teilnahme an der Weltmeisterschaft verhindert hat. Begründet wird dieses Vorgehen mit dem Waffenembargo gegen Russland, welches jedoch Sportwaffen an sich nicht umfasse. Eine Ausreise mit Sportwaffen sei daher grundsätzlich möglich.

 

Das österreichische Nationalteam hat eine beträchtliche Menge an Zeit und Geld investiert, um sich für diese Weltmeisterschaft zu qualifizieren und Österreich würdig zu vertreten. Außerdem war die Reise nach Russland seit Monaten geplant. Diese Bemühungen waren - trotz ordnungsgemäßer Beantragung im Vorfeld - auf Grund des nicht nachvollziehbaren Vorgehens der Behörde umsonst gewesen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die folgende

 

 

Anfrage

 

1.  Ist Ihnen der oben beschriebene Sachverhalt bekannt?

2. Welche Hintergründe hat Ihres Wissens nach das Vorgehen der Behörde im konkreten Fall?

3.  Welche allgemeinen Gründe gibt es, dass Personen die Ausreise mit Sportwaffen in Drittstaaten verweigert wird?

4.  Lagen die unter 3. genannten Gründe im konkreten Fall vor?


5.  Welche weiteren Gründe lagen konkret vor, dass in diesem Fall dem österreichischen Sportschützen-Nationalteam die Ausreise mit ihren Sportwaffen verboten wurde, bzw. was wurde von diesen nicht beachtet oder beantragt, um mit ihren Sportwaffen ausreisen zu dürfen?

6.  Gab es, bzw. gibt es eine Weisung durch Ihr Ministerium, die die Ausreise von Personen mit (Sport-)Waffen verhindert, oder nur unter besonderen Bedingungen erlaubt?

7.  Wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Weisung?

8.  Wenn ja, welche Personen mit welcher Art von (Sport-)Waffen sind davon betroffen?

9.  Wenn ja, welcher Zweck soll mit dieser Weisung erreicht werden?

10.  Wenn ja, unter welchen Bedingungen dürfen Personen mit (Sport-)Waffen in Drittstaaten ausreisen?

11.  Umfasst das bestehende Waffenembargo gegen die Russische Föderation auch ein Ausfuhrverbot für Sportwaffen in die Russische Föderation?

12.  Wenn nein, warum wird behauptet, dass das Waffenembargo gegen die Russische Föderation die Ausreise mit Sportwaffen unmöglich macht, bzw. erschwere?

13.  Wie vielen Personen wurde seit 1. Jänner 2014 bis heute die Ausreise mit welchen Waffen in einen Mitgliedstaat der EU oder in einen Drittstaat verweigert?

14.  Warum wurde den unter 13. genannten Personen die Ausreise verweigert?