13590/J XXV. GP

Eingelangt am 08.06.2017
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Sicherheitsrisiko Militärdiözese

 

 

Am Montag, den 27. Februar 2017, fand in der Sala Terrena der Landesverteidigungsakademie eine Veranstaltung zum Thema „Countering Violent Extremism III, Die Rolle der Religion in der Prävention des Extremismus“ statt.

Nach vorliegenden Informationen sollen der Gülen-Bewegung nahestehende Personen nicht nur diese Plattform für das Verbreiten ihrer Lehre genutzt haben, sondern es sollen diese Personen auch unbeaufsichtigt unter Duldung des Herrn Militärsuperior Mag. Stefan Gugerel über Räumlichkeiten in der militärischen Liegenschaft verfügt haben. Anderen Gästen der Veranstaltung sei der Zugang zu Räumlichkeiten von Mitgliedern dieser Bewegung unter dem Hinweis, dass die Männer beten würden, verhindert worden. Entgegen eindeutiger Regelungen seien diese Veranstaltungsteilnehmer längere Zeit unbeaufsichtigt in Räumlichkeiten der Landesverteidigungsakademie verblieben.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Ist es militärfremden Personen erlaubt, sich unbeaufsichtigt in Liegenschaften des österreichischen Bundesheers zu bewegen?

 

2.    Gibt es Sicherheitsregeln des österreichischen Bundesheeres, die verletzt werden, wenn ressortfremde Personen frei über Räumlichkeiten des Bundesheeres verfügen?

 

3.    Hat der geschilderte Vorfall disziplinäre Konsequenzen nach sich gezogen?

 

4.    Was haben Sie unternommen, um derartige Vorfälle in Zukunft zu verhindern?

 

5.    Wie hoch waren die Kosten Ihres Ressorts für diese Veranstaltung?


6.    Hat die Veranstaltung einen kritischen Niederschlag in der türkischen Presse gefunden?