13592/J XXV. GP

Eingelangt am 08.06.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Umgang der Behörden mit straffällig gewordenen Asylwerbern

 

In den letzten Wochen und Monaten häufen sich Medienberichte über straffällig gewordene Asylwerber (bspw.: http://www.vol.at/asyl-und-fremdenwesen-bilanz-der-polizei-fuer-2016-live-ab-1030-uhr/5243891, http://www.salzburg24.at/11-158-asylwerber-laut-krone-2016-in-straftaten-verwickelt-2/4888999).

 

Aufgrund der letztjährigen Kriminalstatistik, die bspw. für Oberösterreich eine Verdoppelung der strafffälligen Asylwerber aufzeigt, wurde auf politischer Ebene verlautbart, dass „Asylwerber, die Straftaten begehen, ihr Gastrecht verwirkt [haben] (http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Nulltoleranz-bei-straffaelligen-Asylwerbern;art4,2504509).  

 

Trotz dieser und anderer Ankündigungen, vermehrt gegen gefährliche bzw. kriminelle Asylwerber vorgehen zu wollen, konnte man erst vor wenigen Tagen in der Kärntner Ausgabe der Kronen Zeitung über den Fall eines Asylwerbers lesen, der sich seinen Betreuerinnen gegenüber bedrohlich verhielt und schlussendlich sogar den PKW einer Betreuerin beschädigte. Doch anstatt Reue zu zeigen, agierte er weiterhin aggressiv, tauchte kurzerhand in Villach ab und ließ über den Verein „Menschenrechte Österreich“ bereits verlautbaren, dass er gegen die Streichung der Grundversorgung, die ihm aufgrund seines straffälligen Verhaltens aberkannt worden war, Beschwerde einleiten wolle:


Abbildung 1: Die Krone vom 04.06.2017, S. 21

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den genannten Asylwerber eingeleitet?
  2. Wegen des Verdachts der Begehung welcher strafbaren Handlungen wird hauptsächlich ermittelt?
  3. Wie viele Sachbeschädigungen werden dem Asylwerber zur Last gelegt?
  4. Wie viele Delikte gegen Leib und Leben werden dem Asylwerber zur Last gelegt?

  1. Werden dem Asylwerber auch weitere, vom gegenständlichen Vorfall unabhängige, Straftaten zur Last gelegt?
  2. Wenn ja, welche?
  3. Hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren (etwa hinsichtlich § 299 StGB) gegen die verantwortlichen Mitglieder oder Organwalter des genannten Vereins eingeleitet?
  4. Ist Ihnen bekannt, ob Mitglieder oder Organwalter des genannten Vereins in ähnlich gelagerten Fällen tätig geworden sind?
  5. Wenn ja, in wie vielen Fällen und auf welche Weise?

10. Hat die Staatsanwaltschaft die Verhängung der Untersuchungshaft beantragt?

11. Wenn ja, welche Gründe schließen bei dem offensichtlich dringend tatverdächtigen Asylwerber das Vorliegen von Haftgründen (iSd § 173 StPO), insbesondere jene der Flucht- und Tatbegehungsgefahr, aus?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Wären – anlehnend an die aktuelle Rechtsprechung – das im angeführten Artikel beschriebene Verhalten des Asylwerbers und die ihm zur Last gelegten Delikte grundsätzlich ausreichend, um eine Untersuchungshaft zu verhängen?

14. Wenn ja, inwiefern?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Hat die Staatsanwaltschaft Kenntnis vom derzeitigen Aufenthaltsort des Asylwerbers?

17. Wenn nein, warum nicht?

  1. Ist die Staatsanwaltschaft nach dem 11. Hauptstück der StPO (Diversion) vorgegangen?
  2. Wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben?
  3. Wenn ja, wann?
  4. Wenn ja, wie wird verhindert, dass sich der Tatverdächtige der Strafverfolgung durch Flucht entziehen könnte?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Welche Hilfe wird den betroffenen Opfern geboten?
  7. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die laut Kriminalstatistik ausufernde Migrantenkriminalität – vor allem im öffentlichen Raum – zu bekämpfen?
  8. Ist Ihnen bekannt, ob der genannte Verein öffentliche Fördermittel erhält?
  9. Wenn ja, von welcher Stelle bzw. welchen Stellen wird der Verein gefördert?