13597/J XXV. GP

Eingelangt am 08.06.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Behördenumgang mit straffälligen Asylwerbern

 

 

In den letzten Wochen und Monaten häufen sich Medienberichte über straffällig gewordene Asylwerber (bspw.: http://www.vol.at/asyl-und-fremdenwesen-bilanz-der-polizei-fuer-2016-live-ab-1030-uhr/5243891, http://www.salzburg24.at/11-158-asylwerber-laut-krone-2016-in-straftaten-verwickelt-2/4888999).

 

Aufgrund der letztjährigen Kriminalstatistik, die bspw. für Oberösterreich eine Verdoppelung der strafffälligen Asylwerber aufzeigt, wurde auf politischer Ebene verlautbart, dass „Asylwerber, die Straftaten begehen, ihr Gastrecht verwirkt [haben]“ (http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Nulltoleranz-bei-straffaelligen-Asylwerbern;art4,2504509).  

 

Trotz dieser und anderer Ankündigungen, vermehrt gegen gefährliche bzw. kriminelle Asylwerber vorgehen zu wollen, konnte man erst vor wenigen Tagen in der Kärntner Ausgabe der Kronen Zeitung über den Fall eines Asylwerbers lesen, der sich seinen Betreuerinnen gegenüber bedrohlich verhielt und schlussendlich sogar den PKW einer Betreuerin beschädigte. Doch anstatt Reue zu zeigen, agierte er weiterhin aggressiv, tauchte kurzerhand in Villach ab und ließ über den Verein „Menschenrechte Österreich“ bereits verlautbaren, gegen die Streichung der Grundversorgung, die ihm aufgrund seines straffälligen Verhaltens aberkannt worden war, Beschwerde einleiten zu wollen:

 

Abbildung 1: Die Krone vom 04.06.2017, S. 21

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Warum wurde über den betroffenen Asylwerber keine Untersuchungshaft verhängt?

2.    Warum tauchte die Meldung nicht am Pressebericht der Polizei auf, obwohl das Protokoll als „für die Presse geeignet“ gekennzeichnet ist?

3.    Wer trifft - wie in diesem Fall - die Entscheidung, etwas nicht zu veröffentlichen, obwohl es öffentlich zugelassen ist?

4.    Gibt es in diesem Zusammenhang eine Art „Weisungskette“?

5.    Wenn ja, inwiefern?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Welche Gründe kann es dafür geben, eine solche Pressemeldung nicht zu veröffentlichen?

8.    Welche Gründe waren im konkreten Fall ausschlaggebend?

9.    Warum kann ein derart aggressiver Asylwerber noch gegen die Streichung der Grundversorgung Einspruch erheben?

10. Wie bewerten Sie die Chancen auf eine positive Erledigung seiner Beschwerde?

11. Wie ist es möglich, dass der betroffene Asylwerber scheinbar unbemerkt abtauchen konnte?

12. Gibt es Hinweise über seinen aktuellen Verbleib?

13. Warum wurde in diesem Fall nicht weitaus konsequenter die Möglichkeit einer Abschiebung und in diesem Zusammenhang die Verhängung einer Schubhaft verfolgt?

14. Welche Delikte bzw. Straftaten müssten vom betroffenen Asylwerber konkret begangen werden, damit über ihn eine Schubhaft verhängt werden könnte, bzw. eine endgültige Ausweisung aus Österreich eingeleitet werden könnte?

15. Sind die gegen den betroffenen Asylwerber erbrachten Anschuldigungen Ihrer Meinung nach, Grund genug, um rechtliche Konsequenzen einzuleiten?

16. Wenn ja, welche, bzw. erachten Sie die Streichung der Grundversorgung dafür für ausreichend?

17. Wenn nein, warum nicht?