13599/J XXV. GP

Eingelangt am 08.06.2017
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Anfrage

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend klärungsbedürftige Kriminalstatistik

 

In der Anfragebeantwortung 11159/AB vom 31. März 2017 zu Anfrage 11725/J vom 1. Februar 2017 wird ausgeführt: „Nach den Auswertungen der Verfahrensautomation Justiz wurden im Jahr 2016 31.301 Personen gerichtlich verurteilt; davon waren 18.553 Personen österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und 12.828 Personen ausländische Staatsangehörige.“

 

Diese Zahl wurde mit Schreiben der Präsidialsektion des Bundesministeriums für Justiz vom 5. April 2017 auf 31.381 nach oben korrigiert.

 

Statistik Austria hingegen zählte im Berichtsjahr 2016 30.450 Verurteilungen.

(http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/kriminalitaet/index.html)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie erklärt sich die Differenz zwischen der Auswertung der Verfahrensautomation Justiz und der Berechnung der Statistik Austria?

2.    Wie viele Personen wurden im Jahr 2016 verurteilt?

3.    Wie viele der im Jahr 2016 Verurteilten waren Österreicher?

4.    Wie viele der im Jahr 2016 Verurteilten waren Ausländer?

5.    Hat der Anteil der Ausländer an der Gesamtzahl der Verurteilten im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2002 zugenommen?

6.    Wenn ja, um wie viele Prozent?

7.    Wie viele Jugendliche wurden im Jahr 2016 verurteilt?

8.    Wie viele der im Jahr 2016 verurteilten Jugendlichen waren Österreicher?

9.    Wie viele der im Jahr 2016 verurteilten Jugendlichen waren Ausländer?

10. Wie viele junge Erwachsene wurden im Jahr 2016 verurteilt?

11. Wie viele der im Jahr 2016 verurteilten jungen Erwachsenen waren Österreicher?

12. Wie viele der im Jahr 2016 verurteilten jungen Erwachsenen waren Ausländer?