13602/J XXV. GP

Eingelangt am 09.06.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Unterschiede bei der Honorierung von Kassenärzten im Bereich Innere Medizin

 

Im österreichischen Gesundheitssystem wird die Vergütung von Ärzten für unterschiedliche ärztliche Leistungen in einem Vertrag mit den einzelnen Krankenkassen festgehalten. Diese Verträge und die damit verbundene Honorierung von Ärzten durch die Krankenversicherung ist dabei in Österreich in jeder Krankenkasse unterschiedlich hoch und unterscheidet sich auch nach der jeweiligen Fachrichtung der Ärzte. So kann es vorkommen, dass die BVA einem Arzt eine bestimmte Leistung besser honoriert als beispielsweise die Wiener Gebietskrankenkasse.

Zudem bestehen noch zahlreiche Unterschiede bei den verschiedenen Fachrichtungen. Darüber hinaus sind Tarife und Honorarordnungen der Krankenkassen unterschiedlich strukturiert und daher schwer vergleichbar. Für die bei den Krankenkassen pflichtversicherten Beitragszahler_innen ist es jedoch von Interesse, zu erfahren, wie viel ihr Arzt letztendlich an einer Leistung verdient und auch, warum hier die Tarife und Honorare der Krankenkassen für dieselbe Leistung des Arztes so unterschiedlich ausfallen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie war der Stand der Tarife bzw. Honorare für folgende Leistungen im Bereich der Inneren Medizin zum 1. Januar 2017? (bitte getrennt nach Krankenversicherungsträger und in Euro, bzw. ggf. entsprechendes Punktesystem umgerechnet in Euro mit Angabe der jeweiligen Positionsnummer im Honorarkatalog):

a.    Kardiologie

                                  i.    EKG

                                ii.    Langzeit EKG (mit Angabe einer Deckelung wenn vorhanden)

                               iii.    Befundbericht

                               iv.    Echo (mit Angabe einer Deckelung wenn vorhanden)

b.    Gastroenterologie

                                  i.    Sonographie des Oberbauches

                                ii.    Sonographie der Nieren

                               iii.    Endoskopie inkl. Polypektomie und Sedierung

                               iv.    Gastroskopie

c.    Befundbericht

d.    Schilddrüsensonographie und Nebenschilddrüse einschließlich Befunderstellung und Dokumentation

2.    Die STGKK vergütet einem Internisten eine "Echokardiografie" mit 43,13€ laut Honorarordnung. Die OÖGKK vergütet dieselbe Leistung mit 69,98€. Wieso ergeben sich in der Vergütung dieser Leistung derart große Unterschiede?

a.    Wie war der Stand der Tarife bzw. Honorare für diese Leistung in den übrigen Krankenkassen zum 1. Januar 2017? (bitte getrennt nach Krankenversicherungsträger und in Euro, bzw. ggf. entsprechendes Punktesystem umgerechnet in Euro mit Angabe der jeweiligen Positionsnummer im Honorarkatalog)

3.    Welche Leistungen im Bereich der Inneren Medizin sind gedeckelt? (bitte getrennt nach Krankenversicherungsträger)

4.    Warum variieren die Tarife bzw. Honorarordnungen der einzelnen Krankenkassen teilweise so stark?

5.    In welchen zeitlichen Abständen erfolgt die tatsächliche Verrechnung der Kassen mit den Ärzten?

6.    Wie sorgt das BMGF dafür, dass die Gebietskrankenkassen nicht zu einem unattraktiven Vertragspartner der Ärzte werden, wenn die Honorare in anderen Kassen deutlich höher ausfallen?

7.    Ist es aus Sicht des BMGF und des Hauptverbandes bei den derzeit geltenden Tarifen und Honoraren für alle Kassenvertragsärzte problemlos möglich, kostendeckend zu arbeiten bzw. einen Gewinn zu erzielen, ohne das Angebot um private Leistungen ergänzen?