13605/J XXV. GP

Eingelangt am 13.06.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundesminister Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

 

betreffend Betreuungsqualität für Normenschaffende

durch das Austrian Standards Institute.

 

 

 

 

Der Gesetzgeber hat in der letzten Novelle des NormenG wirksame Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Normung gesetzt. Auch wurde der sogenannte „Expertenbeitrag" von € 450,-- /Jahr für die Teilnahme an der Normung abgeschafft. Für die Mitarbeit an der Normung darf von der Normungsorganisation kein Kosten- oder Teilnahmebeitrag gefordert werden. Nunmehr nimmt das ASI „Sparmaßnahmen" vor, die offensichtlich die Unabhängigkeit der Zusammensetzung von Komitees wieder gefährdet. Konkret hat das ASI hat seit einigen Monaten die Betreuung der Arbeitsgruppen durch Komiteemanager eingestellt. Die Arbeitsgruppen­Sitzungen müssen in Zukunft von den Teilnehmenden selbst betreut werden. Für die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen fällt damit ein wesentlicher Mehraufwand an. So sind diese nun gegenüber Austrian Standards Institute für einen geschäftsordnungsgemäßen Verlauf der Sitzungen und für geschäftsordnungsgemäße Beschlüsse verantwortlich (z.B. Erstellung des Sitzungsberichts, elektronische Bearbeitung von ÖNORM-Vorschlägen und/oder Stellungnahmen zu CEN-/ISO-Dokumenten). KMUs und unabhängigen Experten, die nur auf ein geringeres zeitliches und finanzielles Budget zurückgreifen können, wurde dadurch die Teilnahme deutlich erschwert. Begünstigt werden dagegen all jene, die Spezifikationen des von ihnen erzeugten Produktes zur „Norm" erheben wollen und dadurch Konkurrenten aus dem Markt zu drängen beabsichtigen. Damit wird die vom Gesetzgeber angestrebte Unabhängigkeit der Normung unterlaufen. Die aktive Mitarbeit von Personen, die ihre Zeit und Expertise auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, wird erschwert. An der Normung teilzunehmen bedeutete bisher, seine fachliche Expertise der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen und nicht in Administrationsaufgaben unterzugehen. Die neuen Verhältnisse sind nicht angetan, Menschen ohne wirtschaftlichen Eigeninteresse für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen. Vielmehr ist eine Überrepräsentanz Industrievertretern, die ihre Zeit vom Unternehmen ersetzt bekommen, zu befürchten. Rätselhaft bleibt auch, woher der vermeintliche Spardruck resultiert. Beobachter führen die enormen Pensionszahlungen an, unter dem das ASI leiden soll. Das ASI ist bislang nicht vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz erfasst.

 

Anfrage:

1.      Sind Ihnen die Neuerungen im Bereich der ASI-Arbeitsgruppen bekannt?

2.      Wurde bereits um Stellungnahme seitens des ASI zu der Neuerung gebeten oder ist dies für die nächste Zukunft angedacht?

3.      Deckt sich diese Neuerung mit dem Geist der im Rahmen des NormenG 2016 präsentierten Österreichischen Normenstrategie bzw. ist sie dieser dienlich?

4.      Ist angedacht (weitere) Informationen über die neue Praxis beim ASI einzufordern?

5.      Gibt es Einblick in die finanzielle Gebarung des ASI und ggf. Anhaltspunkte, woraus ein Spardruck resultieren könnte?

6.      Erfüllt das ASI im Lichte der neuen Praxis aus Sicht des Ministeriums ihren gesetzlichen Auftrag in befriedigender Art und Weise?

 

7.      Welche Gegenmaßnahmen sind seitens des Ministeriums angedacht, um diese neue finanzielle Hürde bei der Normenschöpfung durch Unabhängige wieder zu beseitigen?

8.     Besteht als ultima ratio seitens des Ministeriums die Bereitschaft, die finanziellen Zuwendungen an das ASI mit dem Ziel die kostenfreie, betreute Arbeit an Normen wiederherzustellen, zu erhöhen?