13606/J XXV. GP

Eingelangt am 14.06.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Bestellung der Direktorin / des Direktor der Diplomatischen Akademie Wien

 

Die Diplomatische Akademie Wien hat am 06.01.2017 den Posten der Direktorin / des Direktors öffentlich ausgeschrieben (https://www.da-vienna.ac.at/en/The-Academy/News-and-Media/MoreInformation/Id/105/Ausschreibung-Posten-der-Direktorindes-Direktors-der-Diplomatischen-Akademie-Wien). Wie aus der Ausschreibung ersichtlich, ergehen alle Bewerbungen an den Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, Botschafter Mag. Dr. Michael Linhart. Die Bewerbungsfrist endete am 7. Februar 2017. Seitdem begutachtet ein Kuratorium, unter der Führung des Botschafters Mag. Dr. Michael Linhart, alle Bewerbungen und lädt die geeignetsten Kandidat_innen zu einem Hearing ein. Aus diesen Hearing-Teilnehmer_innen wird eine Vorauswahl von 3 potentiellen Nachfolger_innen des jetzigen Direktors Botschafter Dr. Hans Winkler getroffen. Anschließend liegt es in der alleinigen Verantwortung des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres zu bestimmen, wer neue Direktorin bzw. neuer Direktor der Diplomatischen Akademie wird. Die Diplomatische Akademie Wien genießt größte Reputation auf der ganzen Welt und spielt eine wichtige Rolle bei der Ausbildung der Angehörigen des Diplomatischen Dienstes Österreichs. Aus diesem Grund sollte ein transparentes, faires und für die Bürger_innen nachvollziehbares Auswahlverfahren der Bestellung des neuen Direktors/der neuen Direktorin zugrunde liegen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Das Kuratorium lädt potentielle Anwärter_innen zu einem Hearing ein. Gab es in der Vergangenheit Überlegungen, dieses Hearing im Sinne der Transparenz öffentlich stattfinden zu lassen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, warum hat das Hearing 2017 nicht öffentlich stattgefunden?
c) Gibt es Überlegungen dazu, wie man diesen Prozess künftig transparenter gestalten könnte?
d) Wenn ja, wie lauten diese?
e) Wenn nein, warum nicht?

2.    Die Entscheidung über die Bestellung der neuen Direktorin / des neuen Direktors liegt beim Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres.
a) Nach welchen Kriterien entscheiden Sie sich für einen Kandidaten/eine Kandidatin und wo sind diese veröffentlicht?
b) Wie ist der genaue Ablauf dieser Entscheidungsfindung?
c) Das Kuratorium übermittelt dem BMEIA einen Vorschlag mit den drei geeignetsten Kandidat_innen. Sind Sie bei Ihrer Wahl der Empfehlung des Kuratoriums gefolgt?
d) Wenn nein, warum nicht?
e) Wie begründen Sie Ihre Entscheidung für den Nachfolger/die Nachfolgerin von Botschafter Dr. Hans Winkler?
f) Wo wird Ihre Begründung veröffentlicht?
g) Wenn Sie nicht veröffentlicht ist, warum nicht?
h) Welche Kandidat_innen sind in die letzte Runde des Auswahlverfahrens gelangt? Bitte um namentliche Auflistung.

3.    In der Ausschreibung wird betont, dass der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres bemüht ist, "den Anteil von Frauen in Leistungsfunktionen zu erhöhen"; daher werden "nachdrücklich Frauen zur Bewerbung" eingeladen. "Nach §11c des B-GIBG werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung mit dieser Funktion bevorzugt".
a) Wurde dieser Paragraph bei der Nachbesetzung 2017 berücksichtigt?
b) Wie viele Frauen haben sich insgesamt für den Posten beworben und wie viele Männer?
c) Sind Ihnen die Auswahlkriterien bekannt, nach denen Bewerber_innen zum Hearing eingeladen wurden?
d) Wenn ja, wo sind diese veröffentlicht?