13607/J XXV. GP

Eingelangt am 14.06.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Thema "Doppelresidenz" in der Arbeitsgruppe zum Unterhaltsrecht

 

In der Frage des Ehe- bzw. Familienrechts hat es in den letzten Jahren keine merklichen gesetzlichen Änderungen gegeben. Gerade in den Bereichen der Obsorge und des Unterhaltsrechts hat es keine wesentlichen Verbesserungen für Familien gegeben. Insbesondere das Thema von "Doppelresidenzen" wurde vom Gesetzgeber bisher weder aufgegriffen noch beachtet. Doppelresidenzen für Kinder würden es Eltern ermöglichen die Obsorge bzw. Betreuung ihrer Kinder flexibler und eigenständiger zu gestalten. Gleichzeitig gibt es Eltern auch eine Rechtssicherheit in Fragen des Unterhaltsrechts und in Fragen sozial- und arbeitsrechtlicher Ansprüche.

Zum Unterhaltsrecht wurde im Bundesministerium für Justiz eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl des Nationalrates droht abermals Stillstand bei dieser Thematik, obwohl ihre Bedeutung für abertausende Familien nicht ignoriert werden kann und sollte. Vor allem das Thema Doppelresidenzen muss in einer solchen Arbeitsgruppe Platz finden und ernsthaft bearbeitet werden. Ob dies in einem entsprechenden Umfang der Fall war und inwiefern hier auch konkrete Lösungsvorschläge und -Wege präsentiert werden können bleibt fraglich.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wurde eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Justiz zum Unterhaltsrecht eingesetzt, die sich unter anderem auch mit der Thematik von Doppelresidenzen auseinandersetzt?

2.    Wenn ja, welche Themenbereiche werden in dieser Arbeitsgruppe abgedeckt?

3.    Wenn ja, wann hat diese Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufgenommen?

4.    Wenn ja, wann ist mit Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe zu rechnen?

5.    Wenn ja, welche Expert_innen bzw. Vertreter_innen welcher Institutionen werden miteinbezogen?

6.    Wenn ja, ist ein Abschluss und Präsentation vor Ende der Gesetzgebungsperiode vorstellbar?

7.    Wenn ja, können Sie sich die gesetzliche Verankerung von Doppelresidenzen (z.B. auch als Regelfall) vorstellen?

8.    Wenn nein, weshalb wir die Thematik von Doppelresidenzen in einer solchen Arbeitsgruppe nicht berücksichtigt, obwohl diese eine wesentliche Lösungsmöglichkeit im Unterhaltsrecht mit sich bringen würde?

9.    Wenn nein, welche aktuellen Bemühungen von Seiten des Bundesministeriums für Justiz gibt es, um über die Möglichkeiten von Doppelresidenzmodellen zu diskutieren und politische Entscheidungen in diese Richtung zu bewirken?

10. Wenn nein, gibt innerhalb des Bundesministeriums für Justiz Initiativen einen rechtlichen Rahmen für Doppelresidenzen im Zusammenhang mit dem Unterhaltsrecht zu etablieren?