13608/J XXV. GP

Eingelangt am 16.06.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld

 

Kindererziehung wird in Österreich immer noch mehrheitlich als Angelegenheit von Frauen wahrgenommen. Die Beteiligung der Väter steigt nur langsam. Diese ungleiche Belastung von Müttern und Väter führt einerseits dazu, dass Mütter am Arbeitsmarkt grundsätzlich das Nachsehen haben und sich in ökonomische Abhängigkeitsverhältnisse begeben müssen, während andererseits Väter auf ihre Rolle als Familienernährer reduziert werden und ihre Väterrolle aus ökonomischen Gründen und Gründen klassischer Rollenzuschreibungen nur eingeschränkt wahrnehmen. Gerade in diesem Bereich ist es die Aufgabe der Familienpolitik tatsächliche gesellschaftliche Veränderungen zu ermöglichen.

Die Möglichkeiten von Vätern sich von Beginn an an der Kinderbetreuung und -Erziehung beteiligen zu können hat unmittelbar und langfristigen Einfluss darauf, auf welche Weise sich Väter an der Erziehungsarbeit beteiligen. Möglichkeiten eines Papa-Monats sind solche Maßnahmen, aber insbesondere das Kinderbetreuungsgeld bietet einen Rahmen der eine umfangreichere Beteiligung von Vätern zulassen und fördern wurde. Das neue Kinderbetreuungsgeld-Konto bietet zwar kleinere Potenziale und Anreize die Väterbeteiligung zu erhöhen, doch diese können nicht ausreichen um eine vergleichbarere Verteilung der Kindererziehungsarbeit auf beide Geschlechter zu erreichen.

Hauptgrund für viele Väter Kinderbetreuungsgeld nicht zu beziehen oder nur kurzfristig, sind die hohen Einkommensverluste. Zwar haben auch Frauen Einkommensverluste, diese werden aufgrund traditioneller Rollenzuschreibungen weniger als Problem wahrgenommen, als bei Vätern. Deshalb führt auch die Deckelung des Kinderbetreuungsgeldes bei rund 2.000€/monatlich zu einem weiteren negativen Anreiz für Väter Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Für gutverdienende Männer ist es wesentlich unattraktiver Kinderbetreuungsgeld zu beziehen, was zur Folge hat, dass in Führungspositionen oder im mittleren Management die Normalität und Akzeptanz von Karenz und Kinderbetreuungsgeldbezug von Vätern wenig ausgeprägt und kaum vorhanden ist, was es schlussendlich auch Müttern erschwert in diese Positionen aufzusteigen und berufliche Anerkennung zu finden.

Die Messung der Väterbeteiligung wird vom BMFJ immer daran gemessen, wie viele Väter überhaupt Kinderbetreuungsgeld bezogen haben. Die Dauer des Bezugs wird außer Acht gelassen, was problematisch ist. Eine Väterbeteiligung von 100% kann nämlich bedeuten, dass diese lediglich zwei Monate Kinderbetreuungsgeld bezogen und die restliche Zeit einzig und alleine von den Müttern bezogen wurde. Über die Ungleichverteilung kann deshalb die ausgewiesene und angestrebte Väterbeteiligung des BMFJ nicht hinwegtäuschen. Aussagekräftiger ist zur Messung der Väterbeteiligung der Anteil der Väter die zu einem bestimmten Zeitpunkt gerade Kinderbetreuungsgeld beziehen. Dieser Wert lag im April gerade einmal bei 4,3%. Eine Erhöhung dieses Wertes muss im Sinne einer gleichberechtigten Familienpolitik eine höhere Priorität beigemessen werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In wie vielen Fällen bezogen Väter Kinderbetreuungsgeld? (gegliedert nach Varianten, für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

2.    In welchem Umfang bezogen Väter Kinderbetreuungsgeld? (in Tagen, gegliedert nach Varianten, für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

3.    Wie viele Tage wurde durchschnittlich Kinderbetreuungsgeld von Müttern bzw. von Vätern bezogen? (in Tagen, nach Geschlecht, gegliedert nach Varianten, für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

4.    Wie viele Väter bzw. Mütter bezogen Kinderbetreuungsgeld in Höhe von ...

a.    1.000-1.200 Euro? (nach Geschlecht, für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

b.    1.200-1.400 Euro? (nach Geschlecht, für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

c.    1.400-1.600 Euro? (nach Geschlecht, für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

d.    1.600-1.800 Euro? (nach Geschlecht, für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

e.    1.800-2.000 Euro? (nach Geschlecht, für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

5.    Wie viele Männer bezogen einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, deren fiktives Wochengeld ...

a.    unter 1.500 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

b.    zwischen 1.500-1.800 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

c.    zwischen 1.800-2.100 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

d.    zwischen 2.100-2.400 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

e.    zwischen 2.400-2.700 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

f.      zwischen 2.700-3.000 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

g.    zwischen 3.000-3.500 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

h.    zwischen 3.500-4.000 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

i.      über 4.000 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

6.    Wie viele Frauen bezogen einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, deren Wochengeld ...

a.    unter 1.500 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

b.    zwischen 1.500-1.800 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

c.    zwischen 1.800-2.100 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

d.    zwischen 2.100-2.400 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

e.    zwischen 2.400-2.700 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

f.      zwischen 2.700-3.000 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

g.    zwischen 3.000-3.500 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

h.    zwischen 3.500-4.000 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

i.      über 4.000 Euro lag? (für Fälle in denen der Kinderbetreuungsgeldbezug 2016 abgeschlossen wurde bzw. für Geburtsjahr 2014)

7.    Wieso wurde die Deckelung beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld seit der Einführung nicht angehoben?

8.    Wird angedacht eine solche Anhebung vorzunehmen?

9.    Wenn ja, wann ist mit einer Anhebung zu rechnen?

10. Wenn ja, in welchem Umfang wird die Deckelung angehoben?

11. Wenn nein, weshalb nicht?