13609/J XXV. GP

Eingelangt am 19.06.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Lipitsch
und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Polizistlnnen als ÖVP-Wahlkampfhelfer auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung

Die LPD Kärnten verpflichtete am 1. Juni per Weisung alle BPK zu einer Mitwirkung an einer Reihe von Veranstaltungen zum Thema „Gemeinsam.Sicher - Sicherheit im Internet/Gefahren im Internet“. Dies ist grundsätzlich auch zu begrüßen, jedoch wird ganz unverblümt darin auch der Initiator dieser Wahlkampfveranstaltungen genannt: Die ÖVP Kärnten!

Auszugsweises Zitat aus der Weisung:

„Die Landesgeschäftsführung der ÖVP Kärnten ist an die LPD mit dem Ersuchen herangetreten in einigen Kärntner Gemeinden Veranstaltungen zum Thema „Gemeinsam.Sicher - Sicherheit im Internet/Gefahren im Internet“ durch die Entsendung von Vortragenden zu unterstützen.

Nach Absprache mit dem Herrn GBLA sind diese Veranstaltungen unter dem Titel „Gemeinsam.Sicher" jedenfalls zu unterstützen. (...)

Die nachstehenden noch geplanten Veranstaltungen sind von den BPK's jedenfalls durch die Entsendung von geeigneten Beamten aus dem Kreis der Bezirks-IT- Ermittler oder auch Präventionsbeamte zu beschicken. (...)

Für die nicht betroffen BPK/SPK gilt diese Information sinngemäß auch für andere Anfragen um Vorträge ähnlicher Art, welche sich aktuell sehr häufen. Angemerkt wird, dass vom LKA Kärnten in absehbarer Zeit eine Informationsveranstaltung zum Thema IT-Prävention für Bezirks-IT-Ermittler geplant ist.“ (Zitat Ende, Fettgedrucktes wurde durch den Verfasser hervorgehoben)

Zu befürchten ist, dass der von der ÖVP-Kärnten angeordnete Abzug von aktuell dringend benötigten IT-Ermittlern im Bereich der Cyber-Kriminalität die eigentlichen und primären Sicherheitsaufgaben der Polizei konterkariert.

Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten an den zuständigen Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage

1.  Aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmungen wird es der ÖVP- Landesgeschäftsführung Kärnten ermöglicht, Beamte vom Dienst für Vortragstätigkeiten jenseits ihrer vorrangigen Dienstverpflichtungen abzuziehen?

2.       Sind Landespolizeikommandanten verpflichtet, dem Ersuchen von Landesgeschäftsführungen politischer Parteien in jedem Fall statt zu geben? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage? Wenn nein, in welchen Fällen nicht?

3.       Wie viele Beamte aus dem Kreis der Bezirks-IT-Ermittler wurden insgesamt für folgend angeführte Veranstaltungen im Rahmen von „Gemeinsam.Sicher" von der ÖVP-Landesgeschäftsführung „bestellt“: in St. Urban, am 08.06. in Moosburg, am 12.06. in Gallizien, am 14.06. in Wolfsberg, am 19.06. in Rangersdorf, am 20.06. in Straßburg, am 22.06. in Dellach/Drautal und am 29.06. in Finkenstein?

4.       Wie viele Dienststunden fielen insgesamt dabei in Kärnten an?

5.       Weshalb besteht in Zeiten offenkundig grassierender Cyber Kriminalität offensichtlich wenig Notwendigkeit, IT-Ermittler primär in Strafsachen ermitteln zu lassen?

6.       Über wie viele IT-Ermittler verfügt die Bundespolizei derzeit österreichweit, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen LPK's?

7.       Ist das BMI der Ansicht, dass die Bundespolizei damit über einen Personal- und Kapazitätsüberschuss bei den IT-Ermittlern verfügt? Wenn nein, mit welcher Begründung werden diese auf Zuruf der ÖVP von sicherheitspolitisch wesentlich bedeutsamer Ermittlungsarbeit abgezogen?

8.       Erfolgen derzeit bzw. werden auch in anderen Bundesländern auf Ersuchen von ÖVP-Landesgeschäftsstellen ähnliche Veranstaltungen im Rahmen von „Gemeinsam.Sicher“ erfolgen und wenn ja, wann und wo (bitte um Auflistung sämtlicher Vortragstätigkeiten)?

9.       Wie viele Dienststunden fielen dabei aufgeschlüsselt pro LPD/LPK an?