13611/J XXV. GP

Eingelangt am 19.06.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Sondervermögen Kärnten in Abwicklung

 

 

§§ 1 und 2 der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den Verzicht des Bundes auf den die Abschlagszahlung übersteigenden Anteil der Forderungen gegen den Fonds „Sondervermögen Kärnten in Abwicklung“ (SvK-Verzichtsgesetz) (1659 d. B.) lauten:

 

Ermächtigung zum Verzicht

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, auf Forderungen des Bundes gegenüber dem Fonds „Sondervermögen Kärnten“, eingerichtet mit Kärntner Landesgesetz vom 4. Mai 2016, LGBl. Nr. 28/2016, nach Maßgabe der Bestimmungen des § 2 bis zu einem Betrag von insgesamt 1.710.000.000 EUR (in Worten: eine Milliarde siebenhundertzehn Millionen Euro) zu verzichten.

 

Voraussetzungen für den Verzicht

§ 2. Der Verzicht ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass der Bund vom Land Kärnten als Abschlagszahlung zur Bereinigung der Forderungen aus der Liquidation des Fonds „Sondervermögen Kärnten in Abwicklung“ zumindest einen Betrag in Höhe von 67.000.000 EUR (in Worten: siebenundsechzig Millionen Euro) seiner dem Land und dem Fonds bekannt gegebenen Forderungen erhält.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

Wie errechnet sich im Detail die 67 Mio. Euro Abschlagszahlung, die Kärnten an den Bund zu zahlen hat?