13628/J XXV. GP

Eingelangt am 20.06.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Asylbetrug mit Scheinvaterschaften

 

Orf.at hat am 6. Juni in dem Artikel „D: Ermittlungen wegen Asylbetrugs mit Scheinvaterschaft“ darüber berichtet, dass deutsche Männer in zahlreichen Fällen gegen Bezahlung zum Schein Vaterschaften anerkannt haben und schwangere Frauen auf diesem Weg Bleiberecht in Deutschland erhalten haben:
Das deutsche Innenministerium schätzt die Zahl der Fälle deutschlandweit auf eine Größenordnung im mittleren vierstelligen Bereich, also rund 5.000 Fälle pro Jahr.

Die entsprechenden Gesetze wurden gerade geändert, die Neuerungen sind allerdings noch nicht in Kraft. Künftig dürfen Ausländerbehörden bei Missbrauchsverdacht dann eine Prüfung einleiten und eine betrügerische Vaterschaftsanerkennung verhindern.

Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft wird monatlich eine Vielzahl von Fällen festgestellt. „Wir haben teilweise Personen, die über zehn Vaterschaften anerkannt haben“, sagte ein Sprecher dem Sender RBB. Dem Bericht des Senders zufolge sollen in den vergangenen Monaten bis zu 700 Scheinvaterschaftsanerkennungen allein in Berlin aufgetaucht sein.

Die schwangeren Frauen würden zum Teil mehrere tausend Euro an die Männer bezahlen. Die neugeborenen Kinder erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Männer wiederum zahlen keinen Unterhalt an die Frauen, weil sie oft arbeitslos sind. Das übernimmt dann der Staat.

Rechtlich hatten die Behörden bisher wenig in der Hand, weil die Anerkennung einer Vaterschaft juristisch immer legal ist. Es gilt: Wer eine Vaterschaft anerkennt, ist der Vater - egal, ob das auch biologisch zutrifft. „Deshalb haben wir aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten“, sagte Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Sind Ihnen für die letzten drei Jahre Fälle, in denen Österreicher gegen Bezahlung zum Schein Vaterschaften anerkannt haben, bekannt?

2.    Wenn ja, wie viele (aufgeschlüsselt auf Bundesländer)?

3.    Wenn ja, was haben Sie bzw. die zuständigen Stellen dagegen unternommen?

4.    Wenn nein, werden Sie Ermittlungen anregen, ob in Österreich ähnliche Fälle vorliegen?

5.    Inwiefern arbeiten Sie in Fällen von Scheinvaterschaften mit anderen Ministerien bzw. ausländischen Stellen zusammen?

6.    Werden Sie in Österreich eine ähnliche Gesetzesänderung anregen, die bei Missbrauchsverdacht die Einleitung einer Prüfung erlaubt, um betrügerische Vaterschaftsanerkennungen zu verhindern?

7.    Wenn ja, wann ist eine derartige Änderung beabsichtigt?

8.    Wenn nein, warum nicht?