13643/J XXV. GP

Eingelangt am 22.06.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kucharowits, Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ustaša-Gedenken in Bleiburg/Pliberk in Kärnten/Koroška.

Jedes Jahr treffen sich in Bleiburg/Pliberk am Loibacher Feld tausende Menschen einer Gedenkveranstaltung, an der auch Organisationen des faschistischen kroatischen NDH-Staates teilnehmen. Laut einer Anfragebeantwortung des BMI vom 8. Mai 2017 mit der Zahl 11776/AB waren es im Jahr 2015 rund 25.000 im Jahr 2016 rund 15.000 Personen, die an den Gedenkfeierlichkeiten teilgenommen haben sollen. Im Rahmen dieser Veranstaltung, die von dem Verein „Bleiburger Ehrenzug“ und der katholischen Kirche Kroatiens organisiert wird, sind nachweislich faschistische Symbole vor Ort gezeigt und damit einer faschistischen Ideologie Platz gegeben worden - Beispiele dafür hat das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) in einer Sachverhaltsdarstellung an die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt/Velikovec bereits am 23.6.2016 übersandt und auch erklärt, wieso es sich dabei um historisch massiv belastete Symbole aus der NS- Zeit handelt. Konkret geht es dabei um das Ärmelabzeichen der 13. Waffen-Gebirgs-Division der SS-Division „Handschar“, das am Gedenkstein angebracht ist und auch von vielen TeilnehmerInnen an der Veranstaltung sichtbar an der Kleidung getragen wurde. Es ähnelt stark dem heutigen Kroatischen Wappen mit dem rot-weißen Schachbrettmuster, unterscheidet sich aber eindeutig dadurch, dass das linke obere Eck nicht, wie in der heutigen Version rot, sondern in weiß gehalten ist. Zudem ist im ORF-Report vom 23. Mai 2017 im Beitrag „Kroatische Hitlergrüße in Kärnten“ eindeutig klar geworden, welches Weltbild die Teilnehmenden vertreten und hier verbreiten - Hitlergrüße waren mehr als einmal zu sehen.

In der Antwort der BH Völkermarkt/Velikovec an das DÖW wird damit argumentiert, dass es sich bei der Abbildung nicht um ein per se faschistisches Symbol handle, weil es schon vor der Verwendung als Ärmelabzeichen der SS-Division „Handschar“ in der genannten Variante verwendet wurde, was durch die Kontextualisierung jedoch eindeutig zurück zu weisen ist. Ähnlich könnte man im Übrigen auch mit anderen Symbolen argumentieren, seien es Runen, oder gar das Hakenkreuz, die ja auch bereits vor der Nazizeit als Symbole vorhanden waren und heute trotzdem verboten sind. Auf Grund dieser Argumentation, die jener von Mathias Lichtenwagner in seinem Aufsatz „Abzeichengesetz - ,Kleines Verbotsgesetz‘ verschollen im Verwaltungsstrafrecht“ widerspricht, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1)    Wird tatsächlich das Abbildbuch von 1943 herangezogen, in dem nur ein Teil aller jeweils vorhandenen Abzeichen abgebildet sind, um Straftaten nach dem Abzeichengesetz zu verfolgen?

a.     Wenn ja, wieso?

b.     Wenn nein, wieso werden dann das Symbole die von der SS-Division „Handschar“ verwendet wurden, nicht geahndet, während andere Symbole von SS-Divisionen eindeutig geahndet werden?

2)     Ist eine verstärkte Anwendung des Abzeichengesetzes, verbunden mit der Erstellung bzw. Erweiterung einer aufzählenden, aber laufend zu ergänzenden Liste von verbotenen Symbolen angedacht bzw. realisierbar?

a.     Wenn ja, in welchem Umfang? Welche Abzeichen werden ergänzt? Bis wann?

b.    Wenn ja, auf welchem Weg (z.B. per Erlass, per Verordnung,...)?

c.     Wenn ja, soll die Exekutive zur besseren Handhabung externe ExpertInnen beiziehen, um eine entsprechende Bewertung tatsächlich bewältigen zu können?

d.     Wenn nein, wieso nicht?

3)     Ist eine weitere Durchführung der genannten Veranstaltung des Vereins „Bleiburger Ehrenzug“ im Sinne des Bundesministeriums für Inneres?

a.     Wenn ja, wie wird dies historisch argumentiert?

b.    Wenn nein, wie wird die Veranstaltung in Zukunft verhindert?

4)     Bestehen bei einer weiteren Durchführung keine Bedenken für die öffentliche Sicherheit, wenn man betrachtet, dass beim letzten Mal mehrere Personen sogar mit Waffen angereist sind, wie der Bundesminister für Inneres in seiner Anfragebeantwortung mit oben genannter Zahl anführt?

a.     Wenn ja, wieso nicht?

b.    Wenn nein, wieso wird nicht dagegen vorgegangen?

5)     Ist es auf Grund der kroatischen Rechtslage, in der die oben genannten Symbole sowie die Veranstaltung an sich verboten sind, aus österreichischer Sicht legitim, hier eine Möglichkeit für das Zeigen der Symbole und die Abhaltung der Veranstaltung zu bieten?

a.     Wenn ja, wieso?

b.     Wenn nein, wie gedenkt der Bundesminister für Inneres im Rahmen seiner Möglichkeiten dagegen vorzugehen?

6)     Wird auch im Jahr 2018 wieder eine derartige Veranstaltung möglich sein?

a.     Wenn ja, wieso?

b.     Wenn nein, wie wird sichergestellt, dass diese tatsächlich nicht stattfindet?

7)     Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung die Veranstaltung? Herrscht hier dieselbe Einschätzung wie im Landesamt für Verfassungsschutz Kärnten vor?

a.     Wenn nein: Inwiefern unterscheidet sich die Einschätzung?

b.     Wenn nein: Wieso wird der Einschätzung des Bundesamtes nicht mehr Gehör geschenkt?


8)     In der Sendung „Report“ des ORF vom 23. Mai 2017 zeigt sich eine Szene, in der eine Person eindeutig die Verbrechen Adolf Hitlers gutheißt und andere, die den Hitlergruß zeigen. Gibt es gegen diese Personen weitere Ermittlungen?

a.     Hat das Bundesministerium für Inneres Kenntnis von dem Sachverhalt?

b.     Wenn ja, wie ist der Stand der laufenden Ermittlungen? Ist mit einer Konsequenz zu rechnen?

c.     Wenn nein: Wieso nicht?