13651/J XXV. GP

Eingelangt am 23.06.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Karenz und Elternteilzeit im Wirkungsbereich des BMLFUW nach Geschlechtern

 

Mit einem Gender-Pay-Gap von 22,9% im Jahr 2015 liegt Österreich im EU-Vergleich nach wie vor an vorletzter Stelle. Gerade die erklärbaren Faktoren, die diesen Unterschied ausmachen, würden auf der Hand liegen. Die wesentlichen Faktoren sind lange Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitbeschäftigung. Aus unserer Sicht unternimmt die Bundesregierung zu wenig, um dieser Ungleichheit entgegenzuwirken und Maßnahmen zu setzen. Wie der Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 (Reihe Einkommen 2015/1) abermals deutlich aufgezeigt hat, sind dies nicht nur Probleme der Privatwirtschaft, sondern genauso (in Führungspositionen) im (halb-)öffentlichen Bereich.

Wenn es um die Inanspruchnahme von Karenzzeiten aufgrund der Geburt eines Kindes (bzw. durch Adoption oder Aufnahme eines Pflegekindes) geht, lässt sich aus der Bezugsdauern von Kinderbetreuungsgeld schließen, dass diese besonders ungleich zwischen Frauen und Männern bzw. Müttern und Vätern verteilt ist. Wie der Bericht der Bundesregierung betreffend den "Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Berichtszeitraum 2013 - 2014" aufzeigt, steigt zwar kontinuierlich der Anteil von Männern der Kinderbetreuungsgeld bezieht. Dennoch bezogen 2013 beispielsweise 125.272 Frauen Kinderbetreuungsgeld, aber nur 5.577 Männer, womit der gerade einmal Väteranteil bei 4,3 Prozent lag. (vgl. S. 34)

Auch Teilzeitbeschäftigung scheint in Österreich insbesondere bei Frauen langsam zum Normalfall zu werden. Gerade der Vergleich innerhalb der Europäischen Union zeigt, dass Österreich hier im Spitzenfeld liegt. Österreich weist 2014 gemäß Eurostat gemeinsam mit Deutschland mit 46,3% die zweithöchste Teilzeitquote in der gesamten europäischen Union auf. Dies ist insbesondere dahingehend kritisch zu sehen, weil der Unterschied zur Teilzeitquote bei Männern enorm ist. Die Teilzeitquote bei Männern betrug im selben Zeitraum in Österreich nur 9,6%. Damit liegt die Teilzeitquote bei Frauen fünfmal höher als bei Männern.

Gerade der öffentliche Dienst könnte hier als Beispiel für eine bessere Aufteilung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf darstellen. Da grundsätzlich vergleichbare gesetzliche Regelungen im Bereich der Elternkarenz und -Teilzeit gelten wie im privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen, stellt sich aber die Frage inwiefern geschlechterspezifische Gleichberechtigung bereits jetzt im öffentlichen Dienst in Bezug auf Erwerbsunterbrechungen und Reduktion des Erwerbsausmaßes umgesetzt sind.

Wie eine Reihe von Anfragen an die verschiedenen Ministerien aufgezeigt haben, sind auch im öffentlichen Dienst enorme geschlechterspezifische Unterschiede in der Inanspruchnahme zu erkennen und damit auch Frauen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, überdurchschnittlich stärker mit Betreuungs- und Pflegearbeit belastet. Vor allem die Entwicklung in den letzten Jahren kann nur anhand der abgeschlossenen Fällen im Bereich der Karenz abgelesen werden, während in der Elternteilzeit eine Momentaufnahme Aufschluss über geschlechterspezifische Unterschiede gibt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Personen befinden sich in einem Dienstverhältnis mit dem Bund und sind personell Ihrem Ressort bzw. nachgeordneten Dienststellen zuzuordnen? (Auflistung nach Geschlechtern)

2.    Wie viele Personen, die sich in einem Dienstverhältnis mit dem Bund befanden und personell Ihrem Ressort bzw. nachgeordneten Dienststellen zuzuordnen waren, haben seit 2010 eine Karenz gem. Mutterschutzgesetz oder Väter-Karenzgesetz beendet? (Auflistung jährlich in Bezug auf Abschluss der Karenz, nach Geschlechtern, exklusive Frühkarenzurlaube)

3.    Wie lange dauerte durchschnittlich eine Karenz gem. Mutterschutzgesetz oder Väter-Karenzgesetz von Personen, die sich in einem Dienstverhältnis mit dem Bund befanden und personell Ihrem Ressort bzw. nachgeordneten Dienststellen zuzuordnen waren, die nach 2010 eine Karenz beendet haben? (Auflistung jährlich in Bezug auf Abschluss der Karenz, nach Geschlechtern, exklusive Frühkarenzurlaube)

4.    Wie viele Personen, die sich in einem Dienstverhältnis mit dem Bund befinden und personell Ihrem Ressort bzw. nachgeordneten Dienststellen zuzuordnen sind, sind gegenwärtig aufgrund einer Elternteilzeit beschäftigt? (Auflistung nach Geschlechtern)

5.    Um welches Ausmaß wurde die Arbeitszeit von Personen, die sich in einem Dienstverhältnis mit dem Bund befinden und Ihrem Ressort bzw. nachgeordneten Dienststellen zuzuordnen sind, durchschnittlich verkürzt im Vergleich zu dem Ausmaß der Arbeitszeit vor Antritt der Elternteilzeit bzw. einer allfälligen Karenz? (Auflistung nach Geschlechtern, in Prozent und Stunden)

6.    Wie hoch ist durchschnittlich die wöchentliche Arbeitszeit von Personen, die sich in einem Dienstverhältnis mit dem Bund befinden und Ihrem Ressort bzw. nachgeordneten Dienststelle zuzuordnen sind, die gegenwärtig in Elternteilzeit beschäftigt sind? (Auflistung nach Geschlechtern, in Stunden)