13660/J XXV. GP

Eingelangt am 27.06.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Inanspruchnahme der Altersteilzeit und Verteilung auf einzelne Varianten

 

Am 18.4.2017 wurde in einer Meldung der APA der starke Anstieg in der Inanspruchnahme von Altersteilzeit seit 2015 thematisiert. Zwischen 2014 und 2016 stieg die Zahl der Bezieher_innen von Altersteilzeit Geld von 18.214 auf 27.712 Bezieher_innen, ein Anstieg um über 50%. Verantwortlich dafür wird wird vor allem der erschwerte Zugang zur Hacklerpension gemacht.

Flexible Arbeitsmodelle dienen vor allem älteren Arbeitnehmer_innen, um einen langsamen und gleitenden Übergang in die Pension sicherzustellen, vorhandene Potenziale zu nutzen und den Bedürfnissen der Arbeitnehmer_innen, aber auch Unternehmen, gerecht zu werden. Das Regierungsprogramm hätte eigentlich die Einführung einer Teilpension vorgesehen. Doch diese Teilpension wurde nie als solche umgesetzt und ist nun nur eine Verlängerung der Altersteilzeit als "Teilpension - erweiterte Altersteilzeit". Grundsätzlich könnte die Altersteilzeit eine sinnvolle Möglichkeit sein, Menschen den Übergang von der Erwerbstätigkeit in die Pension zu ermöglichen. Statt die Altersteilzeit aber in Form einer Teilpension zu finanzieren, wurden immer neue Fördertöpfe geschaffen und damit völlig die Schaffung einer solchen tatsächlichen Teilpension außer Acht gelassen.

Die neu geschaffene Variante der "erweiterten Altersteilzeit" trat mit 1.1.2016 in Kraft. Auch deshalb müsste die Einführung dieser zusätzlichen Variante weitere neue/zusätzliche Bezieher_innen vorgebracht werden. Diese gewählte Form der Altersteilzeit als Ersatz zur Teilpension wurde wohl auch deshalb gewählt, weil dadurch Teilpensionsbezieher_innen nicht als Pensionsbezieher_innen zu behandeln sind und dementsprechend das Pensionsantrittsalter nicht weiter senken. Statt eine saubere kostenneutrale Regelung in der Pensionsversicherung zu schaffen wird weiter Geld der aktiven Arbeitsmarktpolitik dafür verwendet eigentliche Pensionskosten auszugleichen.

Zudem besteht noch immer die Möglichkeit der geblockten Inanspruchnahme der Altersteilzeit. Zwar wird diese geblockte Variante immer weniger in Anspruch genommen, und nur noch halb so viele Personen, wie die kontinuierliche Altersteilzeit in Anspruch nehmen, beanspruchen die geblockte Variante. Dennoch wird damit quasi noch immer eine Form der Frühpensionierung finanziert,  die beispielsweise 2013 knapp 64 Millionen Euro kostete. Auch hier werden Gelder die für eine Senkung der Lohnnebenkosten, eine Reduktion der Schuldenlast oder auch für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verwendet werden können unberechtigt für Frühpensionierungszwecke zweckentfremdet.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die jährlichen Kosten seit 2010 für die Altersteilzeit? (getrennt nach Bundesländern, Geschlechtern, Branchen und nach Varianten (geblockte, kontinuierliche und erweiterte Altersteilzeit)

2.    Wie viele Fälle von Altersteilzeit gab es im Jahresdurchschnitt seit 2010? (getrennt nach Bundesländern, Geschlechtern, Branchen und nach Varianten (geblockte, kontinuierliche und erweiterte Altersteilzeit)

3.    Wie viele Neuantritte von Altersteilzeit gab es jährlich seit 2010? (getrennt nach Bundesländern, Geschlechtern, Branchen und nach Varianten (geblockte, kontinuierliche und erweiterte Altersteilzeit)