13699/J XXV. GP

Eingelangt am 29.06.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Walter Rauch, Josef Riemer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend "Steirischen Hopfen" gibt's nur noch in Slowenien

 

Folgendes konnte man am 05.05.2017 in der „Kleinen Zeitung“ lesen:

„Weil sich Slowenien die Bezeichnung „Štajerski hmelj“ hat schützen lassen, gibt es bei uns keinen "steirischen Hopfen" mehr. Für die Wirtschaft - vor allem auch die Brauunion - wurde inzwischen aber eine Lösung gefunden. Wenn Slowenien sein Kulturgut in seiner Sprache schützt, kann das die Steirer ganz schön treffen: Das Nachbarland hat sich sein wichtiges Exportgut Hopfen 2016 als geografisch geschützte Angabe in der Landessprache eintragen lassen. Denselben Schutz genießen auch das "Steirische Kürbiskernöl" und der "Steirische Kren". Das Problem: In der Schutzbezeichnung der Slowenen sind auch Übersetzungen inkludiert. Und "Štajerski hmelj" heißt - der gemeinsamen untersteirischen Geschichte verdankt - ins Deutsche übersetzt "steirischer Hopfen". Eine Posse, die die Leobener Brauzunft vor eine millionenschwere Marketing-Herausforderung stellt, so die Zeitung der Wirtschaftskammer Steiermark "Steirische Wirtschaft". Schließlich wird das Gösser seit Jahren als "steirisches Bier" beworben, mit dem Verweis auf den steirischen Hopfen. Die Fachvertretung der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, die Brauunion und die Landwirtschaftskammer haben nach "sehr guten Gesprächen" nun eine Lösung ausverhandelt, mit der offenbar alle leben können: Der Wortlaut "Hopfen aus der Steiermark" bzw. "Hopfen aus der Südsteiermark" bleibt erlaubt. Helmut Röck, Fachvertretungsgeschäftsführer: "Sie haben nur ihr Kulturgut in ihrer Sprache gesichert. Die Auswirkungen auf uns Steirer wurden nicht mitbedacht."

 

Die Landwirtschaftskammer betont in einer Aussendung, dass es den 13 steirischen Hopfenbauern und der Brauunion ein großes Anliegen war, sich vom slowenischen Hopfenanbaugebiet abzugrenzen. Deshalb wurde die regionale Herkunft sowohl von den Hopfenbauern als auch von der Brauunion besonders hervorgehoben. Mit der aktuell vereinbarten Bezeichnung „Hopfen aus der Steiermark“ sowie „Hopfen aus der Südsteiermark“ bleibt dies weiterhin gewahrt. Bevor ein regionales Produkt von der EU den Herkunftsschutz zuerkannt bekommt, ist auch in Österreich oft ein jahreslanges Verfahren erforderlich. Die steirische Landwirtschaftskammer unterstützt nun einmal mehr "mit allem Nachdruck eine Vereinfachung und Verkürzung der Verfahren sowie eine besondere Rücksichtnahme bei grenzüberschreitenden Anbaugebieten."

(Quelle: http://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/5212301/EUSchutzmarke_Steirischen-Hopfen-gibts-nur-noch-in-Slowenien)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurden Sie im Vorfeld über diese Causa aufmerksam gemacht?

2.    Wenn ja, seit wann wissen Sie über die Bemühungen Sloweniens Bescheid?

3.    Wenn ja, in welcher Form wurden Sie über diese Causa im Vorfeld informiert?

4.    Wurden seitens Ihres Ministeriums im Vorfeld Maßnahmen getroffen, um eine geografisch geschützte Eintragung des „Steirer Hopfen“ auf slowenischer Seite verhindern zu können?

5.    Wenn ja, welche Maßnahmen wurden getroffen?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Sind im Vorfeld Vertreter der Bierbrauereien an Ihr Ministerium herangetreten, um auf diese Causa aufmerksam zu machen?

8.    Wenn ja, wann?

9.    Wenn ja, in welcher Form?

10. Wenn ja, welche Vertreter sind an Ihr Ministerium herangetreten?

11. Wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis?

12. Ist man im Vorfeld an die zuständigen Land- und Wirtschaftskammern herangetreten, um gemeinsam gegen die Eintragung auf slowenischer Seite vorzugehen?

13. Wenn ja, in welcher Form?

14. Wenn ja, wann?

15. Wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis?

16. Wenn nein, warum nicht?

17. Ist man im Vorfeld an Vertreter der Europäischen Union herangetreten, um gemeinsam gegen die Eintragung auf slowenischer Seite vorzugehen?

18. Wenn ja, in welcher Form und wann?

19. Wenn ja, an wen ist man herangetreten?

20. Wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis?

21. Wenn nein, warum nicht?

22. Werden die steirischen Bierbrauereien künftig aufgrund dieser Causa mit Umsatzeinbußen zu rechnen haben?

23. Wenn ja, wie hoch wird die Summe der Umsatzeinbußen eingeschätzt?

24. Wenn ja, wird man seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen für die betroffenen Bierbrauereien erarbeiten?

25. Wenn nein, warum nicht?

26. Ist man seitens Ihres Ministeriums über weitere derartige Fälle informiert?

27. Wenn ja, um welche Fälle handelt es sich konkret?