13703/J XXV. GP

Eingelangt am 29.06.2017
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ANFRAGE

 

 

 

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Ausmaß der entrichteten Geldbeträge bei Diversion

 

 

 

Eine Vielzahl von Strafverfahren wird mittels Diversion beendet. Als diversionelle Maßnahmen kommen für den Beschuldigten u.a. die Erbringung von gemeinnützigen Leistungen (§ 201 StPO) oder auch die Entrichtung eines Geldbetrages zu Gunsten des Bundes (§ 200 StPO) in Frage.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

 

  1. Welches Ausmaß der von den Beschuldigten zu Gunsten des Bundes gemäß § 200 StPO entrichteten Geldbeträge ergab sich für das Jahr 2013?
  2. Welches Ausmaß der von den Beschuldigten zu Gunsten des Bundes gemäß § 200 StPO entrichteten Geldbeträge ergab sich für das Jahr 2014?
  3. Welches Ausmaß der von den Beschuldigten zu Gunsten des Bundes gemäß § 200 StPO entrichteten Geldbeträge ergab sich für das Jahr 2015?
  4. Welches Ausmaß der von den Beschuldigten zu Gunsten des Bundes gemäß § 200 StPO entrichteten Geldbeträge ergab sich für das Jahr 2016?