13746/J XXV. GP

Eingelangt am 29.06.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Missstände im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich

BEGRÜNDUNG

 

Die Abgeordneten der Grünen haben sich in den letzten Jahren wiederholt mit Missständen im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich befassen müssen und haben zahlreiche Anfragen an Ihre Vorgängerinnen und an Sie gerichtet. Wir halten fest, dass unsere Anfragen nur solche Vorwürfe gegen BeamtInnen des Landesschulrates für Niederösterreich beinhalten, die wir klar und eindeutig belegen können. Wir haben darüber hinaus zahlreiche weitere Vorwürfe von DirektorInnen, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern erhalten, die alle in die gleiche Richtung deuten: Im Landesschulrat für Niederösterreich herrscht ein autoritäres System, KritikerInnen werden gezielt mundtot gemacht und der Landesschulrat selbst versteht sich als Filiale der niederösterreichischen ÖVP. Dies geht soweit, dass Frau LSI R. versucht hat, eine systematische Bespitzelung von LehrerInnen und SchülerInnen für den LH Pröll zu organisieren („politische Informationskette“; unsere Anfrage vom 12.9.2012, 12588/J 24. GP samt Beilage).

Dazu kommt, dass dem Bund durch rechtswidrige und unverantwortliche Verhaltensweisen von BeamtInnen des Landesschulrates für Niederösterreich dem Bund ein enormer finanzieller Schaden zugefügt wurde:

Aus dem zitierten Urteil des OGH in der Sache Frau Dr. Mayer ergibt sich klar, dass Frau Mag. R. in all diesen Fällen nicht nur grob fahrlässig, sondern geradezu bewusst und gezielt und daher vorsätzlich gehandelt hat. Auch die Gewährung der Zulage an die Günstlinge der ÖVP Niederösterreich im Verantwortungsbereich der HLT Krems erfolgte vorsätzlich. Wir haben dies mit unserer Anfrage vom 26.02.2015 (25. GP, 3898/J) ausführlich dargestellt.

Nach dem Organhaftpflichtgesetz haftet das schuldhaft rechtswidrig handelnde Organ für den Schaden, den es dem Bund unmittelbar zufügt bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz; für Amtshaftungsansprüche, die der Bund ersetzen muss, haftet das rechtswidrig schuldhaft handelnde Organ im Regressweg ebenfalls bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vorgangsweise. Sowohl im Fall Dr. Evelyn Mayer, wie auch im Fall HLT Krems kann kein Zweifel daran bestehen, dass Frau Mag. R. grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Dies gilt wohl auch für Mag. K., der als Amtsdirektor jahrelang in Kenntnis vom Verhalten der Landesschulinspektorin R. war und es unterlassen hat, zeitgerecht als deren Vorgesetzter einzuschreiten und die Landesschulinspektorin durch entsprechende Maßnahmen von ihrem rechtswidrigen Verhalten abzubringen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Maßnahmen wurden im Bildungsministerium ergriffen, um Verhaltensweisen, wie sie von Frau Mag. R. in der Vergangenheit gesetzt wurden, in Niederösterreich zu verhindern?

 

2)    Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den amtierenden Amtsdirektor zur Wahrnehmung seiner Dienstpflichten zu bewegen?

 

3)    Welche dienstrechtlichen Maßnahmen wurden in der Vergangenheit gegen Frau Mag. R. ergriffen?

 

4)    Haben Sie gegen Mag. R. Organhaftungsansprüche und/oder Regressansprüche nach dem Amtshaftungsgesetz geltend gemacht? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?

 

5)    Amtsdirektor Mag. K. hat als Zeuge unter Wahrheitspflicht vor dem Landesgericht St. Pölten am 10. Jänner 2014 erklärt, dass sich die Amtsführung von Frau Mag. R. von der Amtsführung ihrer Landesschulinspektorenkollegen nicht unterscheidet (8034/J 25. GP). Daraus könnte man ableiten, dass auch im Verantwortungsbereich der übrigen Landesschulinspektoren ähnliche Verfehlungen zu befürchten sind, wie sie im Verantwortungsbereich von Frau Mag. R. nunmehr gerichtlich festgestellt wurden. Uns wurden Vorwürfe gegen die übrigen Landesschulinspektoren nicht bekannt; haben Sie von angeblichen Verfehlungen im Wirkungsbereich der anderen Landesschuldinspektoren Kenntnis? Wenn ja: welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um diese Verfehlungen abzustellen?