13747/J XXV. GP

Eingelangt am 29.06.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung

betreffend KO Lopatka am Gymnasium Hartberg

BEGRÜNDUNG

 

In einer Presseaussendung vom 16. Juni[1] gab „Die neue Volkspartei“ die „ÖVP-Termine“ für die KW 25 von 19. Juni 2017 bis 25. Juni 2017 bekannt.

Für den 23. Juni findet sich folgender Eintrag:

18:00 Klubobmann Reinhold Lopatka überreicht die Reifeprüfungszeugnisse an die Maturantinnen und Maturanten des Gymnasiums Hartberg (Aula des Bundesschulzentrums, Edelseegasse 13,8230 Hartberg)

 

Bildschirmfoto 2017-06-27 um 11

Bildschirmfoto 2017-06-27 um 11


Im Rundschreiben Ihres Ministeriums aus dem Jahr 2008[2] (Unzulässigkeit von parteipolitischer Werbung an Schulen/Geschäftszahl: BMUKK-13.261/0056-III/3/2008), an das im Februar 2016 anlässlich der Bundespräsidentschaftswahl erinnert wurde, wird festgehalten:

Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde mitgeteilt, dass in Schulen immer wieder Werbematerial mit Parteilogo von politischen Parteien verteilt wird bzw. sich Personen des öffentlichen Lebens mit Kindern filmen oder fotografieren lassen, ohne Zustimmung der Eltern, aber offenbar mit Bewilligung der Schulleitung. (...) Der Besuch von Schulen durch Politiker oder Politikerinnen lässt jedenfalls - unabhängig vom deklamierten Grund dieses Besuches - eine zumindest latente Werbewirkung für die entsprechende politische Partei nicht ausschließen. Politiker und Politikerinnen sind Personen des öffentlichen Lebens und werden daher selbst bei Auftritten mit nicht politischen Inhalten als parteizugehörig wahrgenommen. Nicht zuletzt auf Grund des Bekanntheitsgrades von im öffentlichen Leben stehenden Personen greift die Werbeindustrie – unabhängig vom beworbenen Produkt – immer wieder auf Persönlichkeiten mit hohem Bekanntheitsgrad wie Schauspieler, Politiker und andere der breiten Öffentlichkeit bekannte Menschen zurück. Eine getrennte und somit objektivierte Wahrnehmung der werbenden Person und der dahinterstehenden Rolle derselben durch den Konsumenten ist kaum vorstellbar.“

Auf der Website des Gymnasiums Hartberg finden sich nun zahlreiche Fotos von der Verabschiedung der MaturantInnen.[3] Darauf ist auch KO Reinhold Lopatka in der ersten Reihe offenbar als Ehrengast zu sehen.

Beschreibung: Macintosh HD:Users:admin:Desktop:_DSC3260.JPG

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Was war der Grund des Besuchs von KO Reinhold Lopatka bei der Maturafeier des Gymnasiums Hartberg?

2)    Reinhold Lopatka wird am 15. Oktober für die ÖVP als Spitzenkandidat des Bezirks Hartberg-Fürstenfeld in die Nationalratswahl gehen. Entspricht es den Vorgaben des Schulorganisationsgesetzes, dass PolitikerInnen – noch dazu im Vorwahlkampf – unter Ankündigung in einer Presseaussendung als „ÖVP-Termin“ Schulbesuche abstatten?

a. Falls ja: Unter welchem Gesichtspunkt ist dies zu vertreten?
b. Falls nein: Welche Konsequenzen wird dieser Verstoß gegen das Schulorganisationsgesetz haben?

 

3)    Sind Ihnen weitere Termine von PolitikerInnen, insbesondere von KandidatInnen für den Nationalrat, dieser oder ähnlicher Art in Schulen bekannt?
a. Falls ja: bitte um eine Auflistung!
b. Falls ja: Wie haben Sie darauf reagiert?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170616_OTS0088/oevp-t-e-r-m-i-n-e

[2] https://www.bmb.gv.at/ministerium/rs/2008_13.html

[3] http://www.gym-hartberg.ac.at/gallery/index.php/Schuljahr-2016-17-gym/20170623-Maturantenverabschiedung-Gym-HB/20170623-Vor-der-Zeugnisuebergabe