13753/J XXV. GP
Eingelangt am 29.06.2017
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Roman Haider
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend einer Evaluierung der Wirksamkeit der sogenannten Registrierkassen-pflicht
Gemäß Berechnungen des Bundesministeriums für Finanzen sollten durch die Einführung der Registrierkassenpflicht Mehreinnahmen in der Höhe von € 900 Mio. lukriert werden, die der Gegenfinanzierung der Steuerreform dienen sollten; im Jahr 2016 blieben die geplanten Mehreinnahmen aus dieser Maßnahmen jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück (ca. € 300 Mio).
Dies wurde unter anderem damit begründet, dass 2016 bezüglich der Einführung dieser Maßnahme ein „Rumpfjahr“ war, d.h. die Registrierkassenpflicht wurde erst im Mai 2016 wirksam. Die Einzahlungen und Erträge aus Jahr 2017 sollten dementsprechend validere Daten über die Wirksamkeit der Maßnahme bieten. Einer Evaluierung der Wirksamkeit dieser Maßnahme sollte damit nichts im Weg stehen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Ist vom Bundesministerium für Finanzen für 2018 eine Evaluierung der Wirksamkeit der Registrierkassenpflicht geplant?
2. Wenn nein, warum nicht?