13757/J XXV. GP

Eingelangt am 29.06.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend mögliche Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer auf Grund der Registrier-kassenpflicht im ersten Quartal 2017

 

 

Gemäß Berechnungen des Bundesministeriums für Finanzen sollten durch die Einführung der Registrierkassenpflicht Mehreinnahmen in Höhe von € 900 Mio. lukriert werden, die der Gegenfinanzierung der Steuerreform dienen sollten; im Jahr 2016 blieben die geplanten Mehreinnahmen aus dieser Maßnahmen jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück (ca. € 300 Mio).

Dies wurde unter anderem damit begründet, dass 2016 bezüglich der Einführung dieser Maßnahme ein „Rumpfjahr“ war, d.h. die Registrierkassenpflicht wurde erst im Mai 2016 wirksam. Die Einzahlungen und Erträge aus dem ersten Quartal 2017 sollten dementsprechend validere Daten über die Wirksamkeit der Maßnahme bieten.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Wie hoch sind die geschätzten Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer auf Grund der Registrierkassenpflicht im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres?

2.     Liegen Ihrem Ministerium Prognosen für Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer auf Grund der Registrierkassenpflicht für das Jahr 2017 vor?

3.     Wenn ja, wie hoch sollen diese Mehreinnahmen ausfallen?

4.     Wenn nein, warum liegen Ihnen keine derartigen Prognosen vor?

5.     Werden die geplanten Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer auf Grund der Registrierkassenpflicht im Vergleich zu 2015 i.d.H.v. € 900 Mio. 2017 erreicht werden?