13760/J XXV. GP
Eingelangt am 29.06.2017
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Roman Haider
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend anfängliche Aufnahmekosten für Migranten
Im Stabilitätsprogramm 2016 – 2021 werden als „Anfängliche Aufnahmekos-ten“ folgende Kosten ausgewiesen (in Mio. €):
2014: 213,7
2015: 388,9
2016: 782,3
2017: 750,2
Der Begriff „Anfängliche Aufnahmekosten“ wird jedoch nicht näher bestimmt. Außerdem ist bemerkenswert, dass laut Bericht die Anzahl der Migranten 2016 im Gegensatz zu 2015 zwar deutlich zurückging, die oben erwähnten Kosten 2016 jedoch fast doppelt so hoch sind als 2015. Trotz sogenannter Obergrenze geht das Bundesministerium für Finanzen auch für 2017 von keinem Rückgang auf einen Wert vor 2015 aus.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Welche Kosten sind unter „Anfängliche Aufnahmekosten“ subsummiert?
2. Warum sind die Kosten für „Anfängliche Aufnahmekosten“ 2016 drastisch gestiegen, obwohl laut Bundesregierung sowohl die Zahl der als „Flüchtlinge“ titulierten Migranten als auch die Zahl der zum Asylverfahren zugelassenen Personen 2016 deutlich unter dem Wert von 2015 liegt?
3. Warum wird 2017 von ähnlich hohen Kosten wie 2016 ausgegangen, obwohl laut Bundesregierung sowohl die Zahl der als „Flüchtlinge“ titulierten Migranten als auch die Zahl der zum Asylverfahren zugelassenen Personen 2017 deutlich unter dem Wert von 2015 liegen soll?
4. Wie werden sich die Kosten für „Anfängliche Aufnahmekosten“ gemäß Prognose des Bundesministeriums für Finanzen ab 2018 weiter entwicklen?