13762/J XXV. GP

Eingelangt am 29.06.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Umschuldungsvereinbarung „Kuba VIII“

 

 

Im Bundesrechnungsabschluss 2016 wird auf die Wertberichtigung von Verzugszinsen auf Grund der Umschuldungsvereinbarung „Kuba VIII“ hingewiesen (S. 51).

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.     Welche ursprünglichen Schulden Kubas liegen dieser Vereinbarung zu Grunde?

2.     Wann, in welcher Form und auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Mittel für Kuba bereitgestellt? (Falls es sich um mehrere Darlehen oä. Handelt, die später gebündelt wurden, bitte um die Angabe aller zu Grund liegenden Darlehen oä.)

3.     Wie hoch waren die vereinbarten Zinsen?

4.     Wie lange war die vereinbarte Laufzeit für die Rückzahlung?

5.     Wie ist der Stand der Rückzahlung inklusive Zinszahlungen?

6.     Wann und warum wurde das Abkommen „Kuba VIII“ geschlossen?

7.     Was ist der Inhalt dieser Vereinbarung?

8.     Wie hoch sind die Wertberichtigungen auf Grund dieser Vereinbarung?

9.     Gab es vor „Kuba VIII“ bereits andere, ähnliche Vereinbarungen mit Kuba?

10.  Wenn ja, welche?

11.  Wenn ja, wann und warum wurden diese abgeschlossen?

12.  Was ist der Inhalt dieser Vereinbarungen?

13.  Wie hoch waren die Wertberichtigungen auf Grund dieser Vereinbarungen?

14.  Wurde Österreich eine teilweise oder vollständige Bezahlung der ausständigen Schulden in Naturalien ähnlich einem entsprechenden Angebot an die Tschechische Republik angeboten? (Im Dezember 2016 wurde Tschechien eine Bezahlung älterer Schulden in Form von ortsüblichen Spirituosen angeboten)

15.  Wenn ja, in welcher Form?

16.  Wenn ja, wurde dieses Angebot angenommen?