13767/J XXV. GP

Eingelangt am 29.06.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mölzer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend entschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht aufgrund islamischer religiöser Feiertage

 

 



An bestimmten katholischen Feiertagen haben aufgrund gesetzlicher Verankerung alle Schüler in Österreich schulfrei. Dem abgebildeten Schreiben zufolge wird seitens Ihres Ressorts zusätzlich das Fernbleiben vom Unterricht an islamisch religiösen Feiertagen empfohlen. Somit dürfen Schüler mit islamischem Religionsbekenntnis in den Schuljahren 2016-2018 je 8 Tage öfter dem Unterricht fernbleiben wie Schüler mit einem anderen oder keinem Religionsbekenntnis

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung folgende

 

Anfrage

 

 

  1. Stellt das zusätzlich erlaubte Fernbleiben vom Unterricht im Ausmaß von 8 Tagen pro Schuljahr eine Ungleichbehandlung für Schüler mit keinem oder nicht islamischem Religionsbekenntnis dar?
  2. Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen um diese Ungleichbehandlung einzustellen?
  3. Werden die dadurch entstandenen Fehlstunden von Schülern mit islamischem Religionsbekenntnis im Laufe des Schuljahres nachgeholt?
  4. Wenn ja, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Entsteht durch das entschuldigte Fernbleiben vom Unterricht aufgrund islamischer religiöser Feiertage ein subjektiver Vor- oder Nachteil für Schüler mit islamischem Religionsbekenntnis?
  7. Entsteht durch das entschuldigte Fernbleiben vom Unterricht aufgrund islamischer religiöser Feiertage ein subjektiver Vor- oder Nachteil für Schüler mit nicht islamischem Religionsbekenntnis?
  8. Entsteht durch das entschuldigte Fernbleiben vom Unterricht aufgrund islamischer religiöser Feiertage ein subjektiver Vor- oder Nachteil für Schüler ohne Religionsbekenntnis?