13771/J XXV. GP
Eingelangt am 29.06.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Menschenrechtsmonitoring bei Abschiebungen
Im jüngsten Bericht der Volksanwaltschaft (III-354, Präventive
Menschenrechtskontrolle) wird unter Punkt 3.8.2 angeführt, dass im Rahmen
des Projektes „Forced Return Monitoring“ die beiden Vereine Verein
Menschenrechte Österreich (VMÖ) sowie Verein Menschen-Leben (VML)
eingeladen wurden, Personen für eine Ausbildung zum Monitor zu nominieren.
Im Jahr 2016 wurden zehn Personen des VMÖ und eine Person des VML
nominiert. Mit der Ausnahme eines Charterfluges in den Kosovo welcher von einem
Mitarbeiter des VML begleitet wurde, wurden sämtliche anderen
überwachten Abschiebungen von Monitoren des VMÖ begleitet.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
1. Gab es irgendeine Form der Ausschreibung für die Monitoring-Ausbildung, bzw. wurde diese Möglichkeit einem breiteren Interessentenkreis an geeigneten Organisationen zugänglich gemacht?
a. Wenn nein, aus welchem Grund?
b. Wenn ja, nach welchen Kriterien wurden die teilnehmenden Vereine ausgewählt?
c. Wurde bei der Auswahl auf etwaige Interessenskonflikte zwischen dem Tätigkeitsbereich der NGO und dem unabhängigen Monitoring Rücksicht genommen?
2.
Aus welchem Grund wurde, bis auf eine Ausnahme, wie
in Punkt 3.8.2. des Volksanwaltschaftsberichts angeführt, sämtliche
Flüge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des VMÖ beobachtet?
3. Unter Punkt 3.8.3 des Berichts der Volksanwaltschaft wird außerdem angeführt, dass sprachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VMÖ bei Abschiebungen zu Dolmetschertätigkeiten herangezogen wurden. Waren dies dieselben Mitarbeiter, die mit dem Monitoring der Abschiebung beaufsichtigt waren?
4. Wenn die Antwort auf die Frage 3 „Ja“ lautet: Sieht das BMI keinen Interessenskonflikt darin, Personen die aktiv in der Rückkehrberatung tätig sind und durch Dolmetschertätigkeiten aktiv am Rückführungs- bzw. Abschiebeprozess beteiligt sind, gleichzeitig mit dem Monitoring ebensolcher Prozesse zu beauftragen?