13777/J XXV. GP

Eingelangt am 29.06.2017
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

 

betreffend: Kulturpass – Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ - Albertina

                                            

 

Auf der Homepage www.hungeraufkunstundkultur.at wird die Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ präsentiert.

Wie auf der Homepage ausgeführt, ermöglicht jede Kultureinrichtung, die Partner der Aktion ist, den Kulturpassbesitzern einen unentgeltlichen Eintritt. Unter den Kulturpartnern werden auch Museen, Ausstellungen, Sehenswürdigkeiten, Theater etc. angeführt, welche unter anderem in die Zuständigkeiten des Bundeskanzleramtes fallen, im Eigentum des Bundes stehen bzw. an denen der Bund beteiligt oder Fördergeber ist.

Wie in der Anfragebeantwortung 8956/AB vom 18.7.2016 ersichtlich, nimmt die Bundeskulturinstitution Albertina an der Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ teil.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)     Wie hoch waren die Besucherzahlen für ob genannte Bundeskulturinstitution im Jahr 2016 und 2017? (gegliedert nach

              I.        Zahlenden Besuchern

a.    Vollzahlenden Besuchern

b.    Ermäßigt zahlenden Besuchern

             II.        Nicht zahlenden Besuchern

a.    davon unter 19 Jahre alte Besucher

b.    davon im Rahmen der Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ beteiligte Besucher

            III.        Herkunftsländern der Besucher

          IV.        Bundesländern)

 

2)    Wie vielen Kulturpassbesitzern wurde im Jahr 2016 und 2017 unentgeltlicher Eintritt von obgenannter Bundeskulturinstitution gewährt und wie hoch war der jeweilige Gegenwert in Euro der einzelnen unentgeltlich gewährten Eintritte? (Aufgliederung nach folgenden Kriterien:

              I.        Nach den jeweiligen Anspruchsberechtigten

a.    Personen, die die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen

b.    Personen, die von einer regionalen Geschäftsstelle des AMS betreut wurden bzw. werden,

c.    Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht

d.    Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben

e.    Asylwerbern

f.      Menschen in Grundversorgung

Bitte um Angabe des Alters, Geschlechts und Nationalität bei den Anspruchsberechtigen gemäß Punkt a bis f)