13779/J XXV. GP
Eingelangt am 29.06.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien
betreffend: Kulturpass – Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ – Naturhistorisches Museum
Auf der Homepage www.hungeraufkunstundkultur.at wird die Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ präsentiert.
Wie auf der Homepage ausgeführt, ermöglicht jede Kultureinrichtung, die Partner der Aktion ist, den Kulturpassbesitzern einen unentgeltlichen Eintritt. Unter den Kulturpartnern werden auch Museen, Ausstellungen, Sehenswürdigkeiten, Theater etc. angeführt, welche unter anderem in die Zuständigkeiten des Bundeskanzleramtes fallen, im Eigentum des Bundes stehen bzw. an denen der Bund beteiligt oder Fördergeber ist.
Wie in der Anfragebeantwortung 8956/AB vom 18.7.2016 ersichtlich, nimmt die Bundeskulturinstitution Naturhistorisches Museum an der Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ teil.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien nachstehende
ANFRAGE
1) Wie hoch waren die Besucherzahlen für ob genannte Bundeskulturinstitution im Jahr 2016 und 2017? (gegliedert nach
I. Zahlenden Besuchern
a. Vollzahlenden Besuchern
b. Ermäßigt zahlenden Besuchern
II. Nicht zahlenden Besuchern
a. davon unter 19 Jahre alte Besucher
b. davon im Rahmen der Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ beteiligte Besucher
III. Herkunftsländern der Besucher
IV. Bundesländern)
2) Wie vielen Kulturpassbesitzern wurde im Jahr 2016 und 2017 unentgeltlicher Eintritt von obgenannter Bundeskulturinstitution gewährt und wie hoch war der jeweilige Gegenwert in Euro der einzelnen unentgeltlich gewährten Eintritte? (Aufgliederung nach folgenden Kriterien:
I. Nach den jeweiligen Anspruchsberechtigten
a. Personen, die die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
b. Personen, die von einer regionalen Geschäftsstelle des AMS betreut wurden bzw. werden,
c. Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht
d. Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
e. Asylwerbern
f. Menschen in Grundversorgung
Bitte um Angabe des Alters, Geschlechts und Nationalität bei den Anspruchsberechtigen gemäß Punkt a bis f)