13784/J XXV. GP

Eingelangt am 29.06.2017
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Anfrage

der Abgeordneten Philip Kucher und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Wiedereröffnung der Polizeidienststelle am Klagenfurter Hauptbahnhof“

Trotz zahlreicher Warnungen und Bitten besorgter Bürgerinnen und Bürger, Resolutionen der Landeshauptstadt Klagenfurt sowie Proteste des Landes Kärnten wurde im Zuge der Polizeireform die Polizeidienststelle am Klagenfurter Hauptbahnhof geschlossen.

Damit fehlt nun im Notfall eine rasch erreichbare stationäre Anlaufstelle für Hilfesuchende. Damit ist Klagenfurt die einzige österreichische Landeshauptstadt deren Hauptbahnhof über keine Polizeidienststelle verfügt.

In einem Interview mit der Kronen Zeitung vom 22. Juni 2017, bezeichneten Sie, Herr Bundesminister, die Wiedereröffnung kürzlich als „sinnvoll“.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende Anfrage:

1.    Welche Maßnahmen wurden seitens des Innenministeriums gesetzt, um die von Ihnen als „sinnvoll“ beurteilte Wiedereröffnung der Polizeidienststelle am Klagenfurter Hauptbahnhof ehestmöglich realisiert wird?

2.    Bis wann kann die Kärntner Bevölkerung mit der Wiedereröffnung der Polizeidienststelle am Klagenfurter Hauptbahnhof rechnen?

3.    Wie viele Polizistinnen und Polizisten sollen zukünftig auf dieser Dienststelle ihren Dienst versehen?

4.    Wird es für diese Dienststelle zusätzliche Planstellen geben?

5.    Sollte sich die Landespolizeidirektion Ihrer Beurteilung nicht anschließen, werden Sie dann als oberster Ressortverantwortlicher im Interesse der Kärntnerinnen und Kärntner die Wiedereröffnung der Polizeiinspektion am Klagenfurter Hauptbahnhof dennoch mittels Weisung durchsetzen?