13785/J XXV. GP

Eingelangt am 30.06.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen

an Bundesminister für Inneres

betreffend Tödlicher Vorfall mit einem Polizeihubschrauber am 4. Juni 2017 am Eisenerzer Reichenstein/Steiermark

 

Es gibt zahlreiche Ungereimtheiten rund um die Untersuchungen von Unfällen und Störungen im Flugverkehr. Die Untersuchungen eben dieser und die daraus gewonnenen Erkenntnisse bilden allerdings einen elementaren Teil der Flugsicherheit. Diese Anfrage steht im inhaltlichen Zusammenhang mit den Anfragen Geschäftszahl 10651/J, 10652/J, 10653/J, 10754/J, 10755/J, 11069/J, 11070/J, 11071/J, 11075/J und 12621/J.

Am 4. Juni ereignete sich am Eisenerzer Reichenstein in der Steiermark ein folgenschwerer Hubschrauberunfall. Bei diesem kamen zwei Personen, die am Seil eines Polizeihubschraubers transportiert wurden, ums Leben. Laut Meteorologen der Ubimet GmbH und der ZAMG herrschten zum Unfallzeitpunkt bei den umliegenden Wetterstation Windgeschwindigkeiten von bis zu 80 km/h, es gab Blitztätigkeiten und starken Regenfall.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Zu welcher Uhrzeit ging der Notruf der in Not geratenen Bergsteiger ein?

2.    Wurde der ÖAMTC verständigt bzw. der Christophorus-Hubschrauber angefragt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, warum flog dieser nicht?

3.    Aus welchem Grund flog der Hubschrauber des BMI den Einsatz?

4.    Zu welcher genauen Uhrzeit hob der Hubschrauber des BMI in Graz ab?

5.    Wann erreichte er die Unfallstelle?

6.    Ist es üblich, dass bei derartigen Wetterbedingungen, wie sie oben beschrieben wurden, Hubschrauber des BMI fliegen?

7.    Ist es üblich, dass bei derartigen Wetterbedingungen, wie sie oben beschrieben wurden, Seilbergungen durchgeführt werden?

8.    Bis zu welchen Windgeschwindigkeiten sind Seilbergungen erlaubt?

9.    Hatte der Pilot eine gültige Berechtigung für einen Instrumentenflug?

10. Bekam der Pilot eine Anweisung/Aufforderung zu fliegen? Wenn ja, von wem?

11. Gibt es Richtlinien, ab welcher Windgeschwindigkeit oder anderen äußeren Bedingungen keine Seilbergungen mehr durchgeführt werden können?

12. Welche Institutionen untersuchen derzeit im Auftrag des BMI die Ursachen für den Vorfall?

13. Gibt es schon einen Zwischen- oder Endbericht?

14. Was ist nach bisherigem Erkenntnisstand die Ursache für den Tod der beiden Personen am Seil?

15. Zu welchem Zeitpunkt wird mit einem Endbericht gerechnet?

16. Wird der Endbericht öffentlich zugänglich sein?

17. In welcher Form wird die Öffentlichkeit über die Erkenntnisse aus dem Endbericht informiert werden?

18. Gibt es bisher Sicherheitsempfehlungen oder überarbeitete Vorschriften als Folge des Vorfalls? Wenn ja, welche?

19. Haben die Hinterbliebenen der Verunglückten Anspruch auf Schadenersatz?

a.    Wenn ja, gegen wen?

b.    Wenn ja, in welcher Höhe?

c.    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?