13798/J XXV. GP
Eingelangt am 30.06.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres
betreffend Wechsel von KabinettsmitarbeiterInnen in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung (BMEIA)
Immer wieder kommt es vor, dass MitarbeiterInnen von einem MinisterInnenkabinett in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung wechseln. Solche Wechsel sind äußerst sensibel.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele KabinettsmitarbeiterInnen Ihres Ministeriums haben in den Jahren 2014, 2015, 2016 und bis zum Stichtag 15. 6. 2017 während aufrechter Kabinettsmitarbeit in eine höherwertige Verwendung in der Verwaltungshierachie innerhalb ihres Vollzugsbereichs gewechselt?
2) Wie viele KabinettsmitarbeiterInnen Ihres Ministeriums wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016 und bis zum Stichtag 15. 6. 2017 während aufrechter Kabinettsmitarbeit zu Sektionschefs innerhalb Ihres Vollzugsbereichs bestellt?
3) Welche unmittelbare Tätigkeit haben diese vor Eintritt in Ihr Kabinett jeweils ausgeübt?
4) Wie viele KabinettsmitarbeiterInnen Ihres Ministeriums wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016 und bis zum Stichtag 15. 6. 2017 während aufrechter Kabinettsmitarbeit zu AbteilungsleiterInnen innerhalb Ihres Vollzugsbereiches bestellt?
5) Welche unmittelbare Tätigkeit haben diese vor Eintritt in ihr Kabinett jeweils ausgeübt?
6) Sind KabinettsmitarbeiterInnen Ihres Ministeriums 2014, 2015, 2016 und bis zum Stichtag 15. 6. 2017 aus aufrechter Kabinettsmitarbeit in staatsnahe Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, gewechselt?
7) Wenn ja, in welche?
8) Sind KabinettsmitarbeiterInnen Ihres Ministeriums in den Jahren 2014, 2015, 2016 und bis zum Stichtag 15. 6. 2017 aus aufrechten Dienstverhältnissen in ausgegliederte Rechtsträger im Wirkungsbereich Ihres Ministeriums gewechselt?
9) Wenn ja, in welche?