13802/J XXV. GP

Eingelangt am 07.07.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend der Änderungen an der Studie zu Islamischen Kindergärten durch Mitarbeiter des BMEIA


Die Kontrolle von Qualitätsstandards in konfessionellen und insbesondere islamischen Kindergärten ist von großer Bedeutung für eine gelingende Integrationspolitik. Umso wichtiger ist es, dass politischen Entscheidungsträgern objektive und nach höchsten wissenschaftlichen Standards gesammelte Fakten zur Verfügung stehen. In der aktuellen Ausgabe des Wochenmagazins „Der Falter“ (04.07.2017) wird berichtet, Beamte des BMEIA hätten die von Prof. Ednan Aslan durchgeführte Vorstudie bzw. den Projektbericht zu islamischen Kindergärten in Wien inhaltlich abgeändert. Diese Änderungen verändern die ursprünglichen Befunde teilweise sehr deutlich. Die eigentliche Studie soll im Herbst 2017 vorliegen. Die Universität Wien hat bereits angekündigt, ein entsprechendes Prüfverfahren einzuleiten.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wurde die Vorstudie über islamische Kindergärten, wie im Bericht des Falters angegeben, in irgendeiner Form von Mitarbeitern des BMEIA bearbeitet?

 

2.    Wenn die Antwort auf Frage 1 „Ja“ lautet: Beschränken sich diese Änderungen auf formale Änderungen wie Formatierung, Grammatik und Satzzeichen, oder wurden auch inhaltliche Abänderungen von Mitarbeitern des Ministeriums durchgeführt?


3.    Wenn lediglich formale Änderungen durchgeführt wurden: Warum erfolgen solche Änderungen durch Mitarbeiter des Ministeriums? Wären solche Korrekturen in Anbetracht des Honorars von 36.000€ nicht vom Auftragnehmer durchzuführen?

 

4.    Wenn auch inhaltliche Änderungen durchgeführt wurden: Mit welcher Begründung wurde Mitarbeitern erlaubt Veränderungen an einer wissenschaftlich unabhängigen Studie durchzuführen?

 

5.    Ist es gängige Praxis, dass in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studien und Arbeiten von Mitarbeitern des Ministeriums in irgendeiner Weise (inhaltlich und/oder formelle Korrekturen) redigiert werden?

 

6.    Welche Mitarbeiter des BMEIA waren an den konkreten Überarbeitungen der Vorstudie zu den islamischen Kindergärten beteiligt?

 

7.    Auf wessen Anordnung wurden die entsprechenden Änderungen durchgeführt?

8.    War der Sektionsleiter der Integrationsabteilung darüber informiert, dass Änderungen an der Vorstudie von seinen Mitarbeitern durchgeführt wurden? Wenn es inhaltliche Änderungen gab, war er davon informiert, dass die Änderungen über formelle Korrekturen hinausgingen?

 

9.    War Prof. Dr. Aslan in die Überarbeitung eingebunden? Wenn ja, in welcher Form?

10. Liegen dem BMEIA Dokumente vor, die belegen können, dass etwaige Änderungen in Einvernehmen mit Prof. Dr. Aslan erfolgt sind?

 

11. Wenn die Antwort auf Frage 10 „Ja“ lautet: Ist geplant diese zu veröffentlichen? Wenn nein, mit welcher Begründung?

           

12. Wurden während zu irgendeinem Zeitpunkt von Mitarbeitern des BMEIA oder von Prof. Dr. Aslan Bedenken geäußert, dass eine Überarbeitung durch Beamte des Ministeriums die wissenschaftliche Integrität der Studie beeinträchtigen könnte?


13. War der Bundesminister informiert, dass formelle Änderungen von Mitarbeitern des Ministeriums durchgeführt wurden?

 

14. War der Bundesminister informiert, dass inhaltliche Änderungen von Mitarbeitern des Ministeriums durchgeführt wurden?

 

15.  Wenn die Antwort auf die Frage 14 und/oder 15 „Ja“ lautet: Wurden die Änderungen an der Vorstudie im Kabinett besprochen?

 

16. Welche Konsequenzen sind geplant, sollte sich herausstellen, dass die Ergebnisse der Vorstudie wissentlich verfälscht wurden?

 

17.  Nach welchen Kriterien wurde der Auftragnehmer für die Vorstudie und die die eigentliche Studie ausgewählt?

 

18.  Auf welcher Ebene wurde die Entscheidung, Prof. Dr. Aslan mit der Durchführung der Vorstudie sowie später der eigentlichen Studie zu betrauen, getroffen?

 

19.  Wurde in der Entscheidung Prof. Dr. Aslan mit der Durchführung der Studie zu betrauen, die von zahlreichen Experten geäußerte methodische Kritik an der Vorstudie berücksichtigt?

 

20.  Welche Konsequenzen sind geplant, sollte das Prüfverfahren der Universität  Wien zum Schluss kommen, dass die Vorstudie verfälscht wurde bzw. dass die wissenschaftliche Integrität nicht mehr gewährleistet ist?

 

21.  Sollte festgestellt werden, dass die wissenschaftliche Integrität der Studie nicht mehr gegeben ist, ist vorgesehen diese neu auszuschreiben?