13811/J XXV. GP

Eingelangt am 13.07.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Vermögensbestände und Finanzierungsstruktur der Arbeiterkammer

 

Die Mitgliedsbeiträge zur Arbeiterkammer sind in ihrer Entwicklung an die Lohnentwicklung gekoppelt. Die grundsätzliche Ausgestaltung der Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und gesetzlich festgelegten Mitgliedsbeiträgen führt zu einem Beitragsaufkommen für die Arbeiterkammer, das nicht am tatsächlichen Bedarf für die Kernaufgaben der Kammer orientiert ist, sondern stärker als die  Lohnentwicklung wächst (z.B. durch tourliche und außertourliche Steigerungen der Höchstbeitragsgrundlage). Daher liegt auf der Hand, dass die Arbeiterkammer über weit mehr finanzielle Mittel verfügt, als zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Vertreterin der Arbeitnehmer_innen tatsächlich notwendig sind. Bisherige Anfragebeantwortungen des BMASK zu den Finanzen der Arbeiterkammer belegen dies (7967/J XXV.GP).

Entsprechend ergibt sich daraus ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, über welche Beitrags- und sonstigen Einnahmen die Arbeiterkammer verfügt und wie sich diese im vergangenen Jahr entwickelt haben. Die Zwangsbeiträge zur Arbeiterkammer stellen für Arbeitnehmer_innen eine zusätzliche Belastungsquelle in einem Umfeld mit einer ohnehin hohen Abgabenquote dar, so dass ihre Höhe regelmäßig kritisch hinterfragt werden muss. Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre von einem, durch den Marktprozess angemessenen Mitgliedsbeitrag auszugehen, der von beiden Seiten als angemessen akzeptiert wird. Durch die gesetzlich festgelegte Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon allerdings keine Rede sein, so dass die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der Arbeiterkammer auf politischer Ebene geprüft werden müssen. Dass so eine kritische Betrachtung nicht von der Kammer - oder gar dem Aufsichtsorgan - wahrgenommen wird, steht außer Frage, weshalb es Aufgabe der parlamentarischen Opposition ist, die problematischen Entwicklungen aufzuzeigen.

Neben den Einnahmen geben auch die Ausgaben für Personal in Summe und Lohnhöhen Auskunft über die tatsächlichen Finanzierungsnotwendigkeiten der Arbeiterkammer.  Zusätzlich werden die sprudelnden Einnahmen nicht nur in Vertretungsarbeit für die Arbeitnehmer_innen und deren Anliegen investiert, sondern auch um die „roten Geldspeicher“ zu füllen. Das Vermögen der Arbeiterkammern beläuft sich mit Ende des Jahres 2014 auf rund 471 Millionen Euro. Etwa die Hälfte dieses Vermögens, etwas 256 Millionen Euro entfällt auf Geldeinlagen und Immobilien. Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich hier ein Vermögenszuwachs von 31,72% ergeben.

Das Finanzvermögen hat allerdings einen beachtlichen Sprung gemacht. Die Arbeiterkammer sitzt auf einem Finanzvermögen von 215 Millionen Euro. In den letzten 10 Jahren ergab sich damit eine Steigerung von 415%. Bemerkenswert ist auch, dass die Arbeiterkammer ein Faible für Wertpapiere und Beteiligungen hat. In den letzten zehn Jahren wurde das Wertpapiervermögen um satte 515% gesteigert. Der Verdacht einer Verwendung dieses Geldes für spekulative Geschäfte liegt nahe. Außerdem zeigt sich, dass die Arbeiterkammer mit den Einnahmen aus den Zwangsbeiträgen nach Belieben verfährt.

Um eine Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen, ist ein detaillierter Überblick über Aktiva und Passiva nötig.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die Aktive der Kammern für Arbeiter und Angestellte jährlich seit 2010? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

a.    Wie hoch war jeweils das Anlagevermögen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

                                  i.    Wie hoch war das Vermögen an Sachanlagen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

1.    Wie hoch war das Sachvermögen an Grundstücken? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

2.    Wie hoch war das Sachvermögen an Betriebs- und Geschäftsausstattung? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

3.    Wie hoch war das Sachvermögen an anderen Sachanlagen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

4.    Wie hoch war das Sachvermögen an Anlagen im Bau? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

                                ii.    Wie hoch war das Vermögen an Finanzanlagen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

1.    Wie hoch war das Finanzvermögen an Wertpapieren? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

2.    Wie hoch war das Finanzvermögen an Beteiligungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

3.    Wie hoch war das Finanzvermögen an Ausleihungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

b.    Wie hoch war jeweils das Umlaufvermögen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

                                  i.    Wie hoch war das Vermögen an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

                                ii.    Wie hoch war das Vermögen an Wertpapieren? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

                               iii.    Wie hoch war das Vermögen an Kassenbeständen und Guthaben bei Banken? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

2.    Wie hoch waren die Passiva der Kammer für Arbeiter und Angestellte jährlich seit 2010? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

a.    Wie hoch war jeweils das Kapitalvermögen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

b.    Wie hoch waren jeweils die Rücklagen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

                                  i.    Wie hoch waren die Investitionsrücklagen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

                                ii.    Wie hoch waren die sonstigen Rücklagen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

c.    Wie hoch waren jeweils die Rückstellungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

                                  i.    Wie hoch waren die Pensionsrückstellungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

1.    Für wie viele aktive erwerbstätige Personen wurde jährlich seit 2010 per 31.12. eine Pensionsrückstellung für Anwartschaften auf Pensionsleistungen (Ruhe- und Versorgungsgenüsse) gebildet?

2.    Für wie viele Bezieher_innen von Pensionsleistungen wurde jährlich seit 2010 per 31.12. eine Pensionsrückstellung für Pensionsleistungen (Ruhe- und Versorgungsgenüsse) gebildet?

                                ii.    Wie hoch waren die Abfertigungsrückstellungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

                               iii.    Wie hoch waren die Wahlrückstellungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

                               iv.    Wie hoch waren die sonstigen Rückstellungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

d.    Wie hoch war jeweils der Vermögen aus Verbindlichkeiten? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

                                  i.    Wie hoch waren die Verbindlichkeiten aus Darlehen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

                                ii.    Wie hoch waren die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

                               iii.    Wie hoch waren die sonstigen Verbindlichkeiten? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

3.    Wie entwickelten sich die Beitragseinnahmen der Kammern für Arbeiter und Angestellte gemäß § 61 Arbeiterkammergesetz? (jeweils im Jahr 2015 und 2016 und einzeln für jede Landeskammer)

4.    Wie hoch waren davon die Beiträge, die an die Bundesarbeiterkammer flossen? (jeweils im Jahr 2015 und 2016)

5.    Gab es weitere Einnahmequellen neben den Mitgliedsbeitragszahlungen der Kammern für Arbeiter und Angestellte bzw. der Bundesarbeiterkammer?

6.    Wenn ja, woraus und wie hoch waren diese Einnahmen? (jeweils in den Jahren 2015 und 2016 in Absolutbeträgen, für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

7.    Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben? (jeweils in den Jahren 2015 und 2016 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

8.    Wie entwickelten sich die Mitarbeiterstände der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (jeweils in den Jahren 2015 und 2016, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer in Vollzeitäquivalenten)

9.    Wie hoch waren die gesamten Personalausgaben? (jeweils in den Jahren 2015 und 2016, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer, ohne Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge)

10. Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge entwickelt? (jeweils in den Jahren 2015 und 2016, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

11. Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den Gesamtausgaben der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (jeweils in den Jahren 2015 und 2016, insgesam und für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)