13812/J XXV. GP

Eingelangt am 13.07.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Ermittlungen zu „kreuz.net“

BEGRÜNDUNG

 

Den Medien ist zu entnehmen, dass  gegen den Betreiber der Seite kreuz-net.info, Ing. Günther Schneeweiß-Arnoldstein, ein Strafantrag wegen Verhetzung eingebracht wurde, der in diesen Tagen vor Gericht verhandelt wird.

Die Seite kreuz-net.info ist ein Abklatsch des  Hetzportals kreuz.net, das Anfang Dezember 2012  nach etlichen Jahre antisemitischer, schwulenfeindlicher und auch nationalsozialistischer Propaganda und Holocaustleugnung offline ging.

Den Medien war damals zu entnehmen, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland und Österreich gegen das Portal kreuz.net ermitteln würden. In  der Anfragebeantwortung  2712/AB-BR/2012  vom  7.12. 2012 erklärte die damalige Innenministerin aber, dass es zwar Anzeigen, aber  keine aktuellen Ermittlungen  geben würde.

Im Jahr darauf, im August 2013,  gab es dann offensichtlich Ermittlungen bzw. Hausdurchsuchungen bei  Personen, die als Betreiber von kreuz.net verdächtigt wurden. Seit dieser Zeit ist trotz der deutlichen Hinweise darauf, dass  Betreiber von kreuz.net in Österreich  zu finden sind, nichts mehr in der Öffentlichkeit von Ermittlungen bzw. Anklagen  zu vernehmen gewesen. Dabei ginge es nicht nur um strafrechtliche Ermittlungen und Anklagen gegen die Betreiber, sondern auch um solche gegen VerfasserInnen von Postings,  von denen  viele ziemlich eindeutig  gegen das Verbotsgesetz oder den Verhetzungsparagrafen verstoßen haben.  Exponenten der katholischen Kirche wie der Bischof von Rottenburg und Stuttgart, Gebhard Fürst, fanden damals sehr klare Worte zu kreuz.net, das er als „kriminelle, menschenverachtende Stimme mit abstoßender Sprache“ bezeichnete.  Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn erklärte  Anfang Dezember 2012, als kreuz.net offline ging: „Ich habe seit langem persönliche Vermutungen über Personen, die dahinter stecken könnten“ (Kurier, 3.12.2012).

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Gibt es derzeit noch Ermittlungen gegen die Betreiber von kreuz.net? Wenn nein, warum  und seit wann nicht?

2)    Gegen wie viele Personen, die mit kreuz.net in Verbindung gebracht werden,  werden derzeit noch strafrechtliche Ermittlungen geführt, und wegen welcher strafrechtlichen  Verstöße wird gegen diese Personen ermittelt?

3)    Gibt es bei den Ermittlungen eine Zusammenarbeit mit deutschen Ermittlungsbehörden?

4)    Gab es bei den Ermittlungen zu kreuz.net auch Befragungen von Personen wie dem Kardinal von Wien, der öffentlich äußerte, dass er persönliche Vermutungen zu den Betreibern habe?

5)    Gab es im Rahmen der Ermittlungen auch Einvernahmen von Personen, die unter Nennung ihrer Namen auf der Seite kreuz.net publizierten: so etwa Werner Königshofer, Karl Schober, Alfons Adam, Josef Preßlmayer und Andreas Kirchmair?

6)    Auf kreuz.net durfte auch der  aus der Pius-Bruderschaft ausgeschlossene Pater Florian Abrahamowicz, ein gebürtiger Wiener, gegen die „zionistische Welt“ hetzen, der alle Päpste  seit Johannes, dem XXIII., für“ teuflische  Pseudopäpste“  hält. Von ihm stammt  der  zynische, den Holocaust leugnende  Satz: „Ich weiß, dass die Gaskammern zur Desinfektion benutzt wurden. Ich weiß nicht, ob darin Menschen zu Tode gekommen sind“.  Wurde bzw. wird gegen Florian Abrahamowicz wegen  dieser Aussagen und seiner Mitarbeit bei kreuz.net  ermittelt? Wenn ja, wegen welcher Verstöße gegen das Strafrecht? Wenn nein, warum nicht?

7)    Wurden gegen Betreiber oder andere  Personen  (Poster, Autoren) bei kreuz.net  Strafanträge gestellt bzw. ist es bislang schon zu Urteilen gegen solche Personen gekommen? Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen?