13825/J XXV. GP

Eingelangt am 13.07.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Pendl
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Prüfung des Vereins ATIB

Am 12. Juli 2017 haben die Abgeordneten Steinacker, Kolleginnen und Kollegen an den Herrn Bundeskanzler die Anfrage 13809/J eingebracht.

Diese Anfrage betrifft den Verein ATIB (Langtitel: Türkisch Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich). In der Anfrage werden interessante Sachverhalte aufgeworfen, die jedoch vom Bundeskanzler und seinem Ressort mangels Zuständigkeit nicht beantwortet werden können. Bei dem Verein ATIB handelt es sich vielmehr um einen Verein, der nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes 2002 gegründet wurde und der den Bedingungen eben dieses Gesetzes unterworfen ist. Der Verein hat per Stichtag 13. Juli 2017 die ZVR-Zahl 657301787. Gemäß § 34 Vereinsgesetz ist für die Vollziehung des Vereinsgesetzes der Bundesminister für Inneres, in Teilbereichen der Bundesminister für Justiz zuständig.

Da die gegenständliche Anfrage auch der breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde, stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher als Serviceleistung die in der  Anfrage Steinacker aufgeworfenen Fragen an den Bundesminister für Inneres als sachlich zuständigen Ressortchef. Wegen der Bedeutung der Angelegenheit ersuchen die anfragesteIlenden Abgeordneten die Frist für Anfragebeantwortungen nicht auszunützen, damit die Öffentlichkeit zeitnah über diese Sachverhalte informiert wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

1.    Wurde nach den medial kolportierten Vorwürfen im Februar dieses Jahres eine Prüfung des Vereins ATIB und seiner Zweigvereine durch das BMI durchgeführt?

2.    Wenn nein, aus welchen Gründen wurde davon Abstand genommen, wer hat die diesbezügliche Anordnung getroffen?

3.    Wenn ja, wann werden Sie der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Untersuchung vorlegen?

4.    Wurde im Zuge der Untersuchung des Vereins ATIB und seiner Zweigvereine der Verdacht auf eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Republik Österreich erhärtet?

5.    Wenn ja, haben Sie daraufhin das Kultusamt von Sachverhalten betreffend verbotene Auslandsfinanzierung gemäß Islamgesetz informiert?

6.    Wenn ja, wann erfolgte diese Information?

7.    Wie beurteilt das Innenministerium die lt. Steinacker, Kolleginnen und Kollegen, umfassenden Mitbestimmungsmöglichkeiten der staatlichen türkischen Stellen bezüglich des Vereins ATIB und die insgesamt in der Anfrage Steinacker, Kolleginnen und Kollegen, erhobenen Vorwürfe:

      „Eingetragen als österreichischer Verein untersteht der Verein ATIB (Türkisch Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich) dem staatlichen Präsidium für Religiöse Angelegenheiten des türkischen Ministerpräsidentenamtes. ATlB gilt als verlängerter Arm des türkischen Staates in Österreich."

      "Gerade in den letzten Jahren hat der Verein gemeinsam mit der ebenfalls als österreichischer Verein eingetragenen Union Europäisch-Türkischer Demokraten „UETD" Wahlkampf für Präsident Erdogan und die AKP in Österreich betrieben und Demonstrationen organisiert. Im Zuge des Putsches 2016 wurde auch ATlB vorgeworfen Spitzelaktionen in bestimmten Communities zu unterstützen und auch enge Kontakte zu türkischen Sicherheitskreisen wurden ATlB vorgeworfen."

      "Es bestehen auch vielfache, teils bedenkliche personelle Vernetzungen zwischen österreichischen Migrantenvereinen und ausländischen Botschaften. Botschaftsmitarbeiter, die die Interessen ihrer Länder in Österreich zu vertreten haben, übernehmen in österreichischen Vereinen leitende Funktionen."

      "Die Arbeit der Vereine ist „erfolgreich“, hemmt jedoch Integration. Experten schätzen, dass mehr als die Hälfte der etwa 300.000 türkischstämmigen Menschen in Österreich Recep Tayip Erdogan positiv gegenüberstehen. Ein Viertel der in Österreich lebenden Türken sind mit der österreichischen Gesellschaft eher oder gar nicht einverstanden."

      "Zwar wurde von ATlB im Frühjahr 2017 eine personelle und inhaltliche Neuaufstellung verkündet, aber in der Praxis bleibt der Verein weiter der türkische Regierungsarm in Österreich. Aus den aktuellen ATIB-Statuten (Stand 23. Juni 2017) ist ersichtlich, dass der Einfluss aus der Türkei nach wie vor groß ist und sich die geplante ,,grundlegende Neuaufstellung“ nicht in den ATlB-Statuten widerspiegelt. Trotz der durchgeführten „personellen Neuaufstellung“ des Vereinsvorstandes hat etwa das Amt für religiöse Angelegenheiten der Türkei weiterhin umfassende Möglichkeiten der Mitbestimmung[.]“

8.    Sind diese Sachverhalte mit dem Vereinsgesetz vereinbar, welchen Reaktionsbedarf hat das BMI erkannt?