13872/J XXV. GP

Eingelangt am 14.07.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 des BMI

BEGRÜNDUNG

 

In den vergangenen Jahren haben  Beratungsverträge einzelner Ressorts bzw. die Netzwerke von Beratungsfirmen für heftige Kritik – auch des Rechnungshofes –gesorgt. 

Andererseits ist die Vergabe von wissenschaftlichen Studien, Untersuchungen und sonstigen Aufträgen mit Forschungshintergrund eine essentielle Aufgabe.

Die Herstellung von Transparenz, wer welche Aufträge mit welchem Volumen erhalten hat, ist daher von besonderer Bedeutung.

In der Fragestellung wird daher der Versuch unternommen, zwischen der Beratungsarbeit für das jeweilige Ressort bzw. die Ressortspitze einerseits und der Vergabe von wissenschaftlichen bzw. Forschungsaufträgen andererseits zu trennen. Es wird ersucht, die einzelnen Beratungsverträge entsprechend korrekt zuzuordnen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Mit welchen Beratungsunternehmen oder externen BeraterInnen wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (Stichtag 10.7.2017) in Ihrem Vollzugs- und Zuständigkeitsbereich durch Sie, Ihr Ministerbüro, allfällige AmtsvorgängerInnen bzw. Ihr Ressort und allfällige nachgeordnete Dienststellen (inkl. persönliche, strategische, Kommunikations- und Medienberatung) Verträge  abgeschlossen? 

2.    Was waren die konkreten Aufträge und Dienstleistungen der einzelnen Verträge bzw. worin besteht der konkrete Inhalt der Verträge mit den zu Frage 1. genannten Unternehmen oder Personen?

3.    Aus welchem Grund wurden im Einzelfall in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum externe BeraterInnen hinzugezogen bzw. Expertisen bzw. Dienstleistungsverträge in Auftrag gegeben und nicht hausinterne Beamte mit der Aufgabe betraut?

4.    Wurden in Ihrem Vollzugs- und Zuständigkeitsbereich in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (Stichtag 10.7.2017) Beratungsverträge unmittelbar mit Personen oder Unternehmen, an denen Personen beteiligt sind (mindestens 25%), die ehemalige (oder karenzierte) KabinettsmitarbeiterInnen oder Beamte ihres Ressorts waren, abgeschlossen?

5.    Wenn ja, wieviele Verträge waren das, mit wem und in welcher Höhe?

6.    Wie hoch waren die Kosten für die in Frage 1 genannten Beratungsaufträge und Expertisen im Einzelnen und in Summe in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (Stichtag 10.7.2017)?

7.    Welche dieser Verträge wurden über eine Ausschreibung und welche über die Einholung von Vergleichsangeboten vergeben?

8.    Welche Studien, Untersuchungen und sonstige Aufträge mit wissenschaftlichem  oder Forschungshintergrund (unter Anführung des Auftragsinhalts sowie der Zielsetzung sowie des festgelegten Zeitpunkts der Fertigstellung) wurden durch Ihr Ressort in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (Stichtag 10.7.2017) an wen vergeben?

9.    Was waren die konkreten Aufträge dieser Studien, Untersuchungen und sonstigen Aufträge?

10. Wie hoch waren die Kosten für diese Aufträge in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (Stichtag 10.7.2017) im Einzelnen?

11. Mit welchen Beratungsunternehmen, externen BeraterInnen oder AuftragsnehmerInnen im Zusammenhang mit der Erstellung wissenschaftlicher Studien oder sonstiger Aufträge mit wissenschaftlichem Hintergrund bestehen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung aufrechte Vertragsverhältnisse?

12. Hat Ihr Ressort in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (Stichtag 10.7.2017) Verträge mit KabinettsmitarbeiterInnen, die seit 2006 in Ihrem Ressort tätig waren bzw. karenziert oder ausgeschieden sind, oder Unternehmen, in denen diese verantwortlich tätig waren, abgeschlossen?

13. Wenn ja, mit welchen MitarbeiterInnen, für welche Zeiträume und mit welcher konkreten Bezeichnung des Auftrags bzw. der Dienstleistung?

14. Wie hoch waren die jeweiligen Kosten (einzeln aufgeschlüsselt) dafür?