13882/J XXV. GP
Eingelangt am 14.07.2017
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Aufgriffsstatistik, Antragsstatistik und Zulassungsstatistik April 2017
Seit 31. Mai 2016 weiß die überraschte Öffentlichkeit, dass die sogenannte Obergrenze oder Richtwert nicht so gilt, wie ursprünglich angekündigt. So gibt es drei unterschiedliche Statistiken, eben eine Aufgriffs-, eine Antrags- und eine Zulassungsstatistik.
Kogler Konrad (Bundesministerium für Inneres)
Alle Menschen, die hier her nach Österreich kommen, hier aufgegriffen
werden, fallen als Aufgegriffene in die Aufgriffsstatistik, fallen als
Personen, die einen Asylantrag stellen in die Antragsstatistik und fallen
als Personen, die zugelassen werden, in diese Zulassungsstatistik. Und der
dritte Wert ist jener Wert, der beim Asylgipfel auch vereinbart wurde.
ORF-Report, 31.Mai 2016
Offensichtlich werden im BMI unterschiedliche Statistiken geführt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage